Aktionen

Mahnwache gegen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Ahoi Piraten und Freibeuter,

wir werden morgen und übermorgen (23. Februar und 24. Februar) in Dresden gegen die umstrittene Neufassung des JMStV demonstrieren. Treff ist jeweils um 12 Uhr Ecke Archivstraße/Wigardstraße an der Carolabrücke.

Käptn dieser Aktion ist der Pirat Fidel.
Für weitere aktuelle Infos besucht diese Wikiseite.
Hier findert ihr die Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland dazu.

Wer sich vorher noch etwas belesen möchte, um zum Einen besser informiert zu sein und zum Anderen besser dagegen argumentieren zu können, dem sei diese Seite ans Herz gelegt.

Kostümierte Piraten werden belohnt und die ausgefallenste Verkleidung gewinnt einen Kaffee von Fidel 🙂

Klarmachen zum Ändern! Wir werden das Ändern! Arrrrr….

10 Kommentare zu “Mahnwache gegen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

  1. nur mal ne Frage .. was ist mit „Kindernet“ gemeint ?

    eine NULL aussagekraeftige Grafik ?

    Kindernet ist das was DU hier betreibst .. kontraproduktiv zu den Gedanken der Piratenpartei ..

    Fasching ist vorbei !!

    Freunde .. macht ernsthafte Aussagen und nicht Grafiken, wenn ihr keine Ahnung davon habt !!!

  2. Gibt es so eine Veranstaltung auf für Nicht-Piraten und Berufstätige?

  3. Unkostümierter Nicht-Pirat

    Ok, tun wir mal so, als wäre die „Aktion“ kein piratenkrawalliger Selbstzweck:

    12 Uhr mitten in der Woche trifft sich eine Handvoll Transferleistungsempfänger in Kostümen und beschallt die Umwelt mit Vokabeln wie „JMStV“ und „Kindernet“?

    Na da werden die etablierten „echten“ Parteien ja zittern!

  4. Bei diesem Gesetz, soll es doch sicher hauptsächlich darum gehen, eine bessere handhabe gegen Kinderpornografie im Internet zu haben. Das ist doch mehr als in Ordnung und überaus wichtig. Da kann man doch nicht mehr von Meinungsfreiheit sprechen. Solche „Menschen “ gehören massiv bestraft und solche Seiten sofort gelöscht, oder seht ihr das anders?

    Unsere Kinder müßen besser vor Sex und Gewalt im Internet geschützt werden, da sind solche härteren Gesetze schon hilfreich und wichtig!!!!

  5. Möchten Sie nicht lieber gleich direkt „Todesstrafe für Kinderschänder“ fordern, damit auch wirklich jeder auf den ersten Blick sieht, aus welcher politischen Ecke Sie kommen, Herr Despang?

    Oder versuchen Sie es hier tatsächlich ernsthaft mit Wortergreifungsstrategie?

  6. @zweistein: da es im JMStV um Sendezeiten im Internet geht um Kinder angeblich vor jugengefährdeten Inhalten zu schützen, finde ich diese Grafik wohl geeignet. Natürlich es etwas überzeichnend gewählt, aber polarisierende Grafiken sind in diesem Zusammenhang angebracht, es geht schließlich um eine gesetzlich verankerte Zensurinfrastruktur.

    @midas: was für Zeiten währen den genehm? 😉

    @unkostümierter: aha, wir sind alle Transferempfänger und Krawallos? interessant… da die etablierten Parteien kaum etwas unternehmen und wir auf parlamentarischen Wegen derzeit keinen Einfluß auf die Neufassung nehmen können bleiben uns nur solche außerparlamentarischen Aktionen um darauf hinzuweisen.

    @rene despang: ??? was wollen Sie mir damit sagen? Es geht um die Neufassung des JMStV. Ich vermute Sie beziehen sich auf das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“.
    Es ist nach aktueller Rechtslage möglich kinderpornographische Inhalte im Internet zu löschen. Dieser Rechtsrahmen müsste nur ausgeschöpft werden.

    Insgesamt versuchen Sie also nur wieder ihren Sülz unterzubringen. Das staatliche Zensur für ihre Partei vielleicht hinnehmbar ist… nun gut. Dafür ist es ja auch die NPD.

    an die ersten Drei: Mfg Metterson

  7. Dies steht unter anderem im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag:

    § 4
    Unzulässige Angebote

    (1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie

    1. Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,

    2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches verwenden,

    3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,

    5. grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

    6. als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen,

    7. den Krieg verherrlichen,

    8. gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,

    9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

    10. pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen.

    Also geht es doch gegen Gewalt und Kinderpornografie!!!

    und Occcu,

    ich wollte hier nur einmal meine Meinung dazu sagen, auch wenn Sie damit nicht klar kommen.

    Ich habe auch nie gesagt: „Todesstrafe für Kinderschänder“ sondern nur für Kindermörder. Fast jeder, der selber ein Kind hat, würde dies mit unterschreiben, aber darum geht es bei diesem Gesetz überhaupt nicht.

    Und wenn der Schutz unserer Jugend vor Gewalt und Kinderpornografie im Internet „Sülz“ ist, dann tun Sie mir leid metterson, oder haben Sie einfach nur ein Problem damit, daß ich eine andere politische Meinung habe als Sie? Damit kann ich leben!

  8. @ rene:
    Alle Achtung, dass Sie auch die Absätze 3 und 4 mit zitieren! Wenn das der Führer wüsste… Was sagen Ihre Parteikollegen dazu?

  9. Weil ich wußte Juri, daß wenn ich nur einen Teil daraus zitiert hätte, man mir dies sicherlich zum Vorwurf gemacht hätte und dies wollte ich einfach nicht.

    Was hat dies eigentlich mit dem Führer zu tun? Der ist schon lange tot, wußtest du das noch nicht?

  10. [quote]
    Wenn das der Führer wüsste…
    [/quote]

    Das Wort „wüsste“ ist der Konjunktiv II von „wissen“.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktiv#Irrealis

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