Am 3. Juni 2015 wurden im Rahmen einer Durchsuchung in der Geschäftsstelle der Piratenpartei Chemnitz zwei Kilogramm handelsübliches Vogelfutter, 15 000 Flyer zum Thema Hanf sowie ein Computer beschlagnahmt. Begründet wird diese Maßnahme, die sieben Polizeibeamte und einen Staatsanwalt vor Ort beschäftigte, mit dem Verdacht, Hanfsamen zum Eigenanbau zu verteilen. Diese wurden fälschlich als Rauschmittel missinterpretiert.
Die Piratenpartei weist diesen Vorwurf entschieden zurück, da der verteilte Nutzhanf nicht zur Gewinnung eines Rauschmittels geeignet ist. Die Chemnitzer PIRATEN wurden zum Opfer eines allgemein verbreiteten Beißreflexes, der sich bei Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar immer dann einstellt, wenn für die Legalisierung von Cannabis geworben wird. Das Verteilen der Nutzhanfsamen nebst Aufklärungsmaterial zum Thema Hanf hat offenbar für große Verwirrung gesorgt. Nur so ist die Verwechslung mit den psychoaktiven Cannabissorten überhaupt zu erklären. Der Besitz oder das Verteilen von Vogelfutter ist, unabhängig von konstruierten Motiven, vollkommen legal.
Der Datenschutzbeauftragte der Piratenpartei Sachsen hat mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Kontakt aufgenommen, um den Vorfall um den beschlagnahmten Computer zu klären. Hierzu erklärt Mark Neis, stellvertretender Vorsitzender der sächsischen PIRATEN und ebenfalls ausgebildeter Datenschutzbeauftragter: «Die Sicherheit der uns anvertrauten Daten von Mitgliedern und Unterstützern unserer Hanf-Legalisierungskampagne ist für uns als Datenschutzpartei von größter Wichtigkeit. Wir sind verpflichtet, diese vor dem unberechtigten Zugriff durch die Polizei zu schützen. Die Umwidmung von frei verkäuflichem Vogelfutter zu Cannabissamen, um ein Delikt im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes zu konstruieren, ist buchstäblich an den Federn herbeigezogen.»
Dazu Marcel Ritschel, Generalsekretär des Landesverbandes Sachsen:
«Dieser Fall zeigt, wie überzogen und unverhältnismäßig die sächsischen Behörden bei der Bekämpfung von minderschweren Fällen im Bereich Drogen handeln. In Deutschland werden jedes Jahr über 2 Milliarden Euro für die Verfolgung solcher Delikte ausgegeben. Dieses Geld fehlt für eine sinnvolle Drogenpolitik und Prävention. Die Beschlagnahmung von Hanfsamen, die Menschen als Vogelfutter und Fischköder einsetzen zeigt, wie absurd die heutige Drogenpolitik ist. Wir werden uns weiter für eine zeitgemäße Drogenpolitik einsetzen.Auch mit legalem Vogelfutter als Werbemitel.»
Was ich in der Pressemitteilung vermisse, ist die Aussage, dass der Computer selbstverständlich verschlüsselt war, und zwar mit einer langen Passphrase, und nur in ausgeschaltetem Zustand übergeben wurde. (Er war verschlüsselt, oder?)
Hallo Jan, die Daten der Empfänger waren selbstverständlich verschlüsselt und der PC ausgeschaltet, als er mitgenommen worden ist. Wir gehen davon aus, dass die IT Abteilung der Polizei zudem besseres zu tun hat (http://www.mdr.de/mdr-info/notstand-staatsanwaltschaft-sachsen100.html) und sich nach Klärung, dass es sich um Nutzhanf handelt, auch keine Daten ausgewertet werden dürfen.
Ich vergleiche mal Cannabis mit Alkohol und Nikotin.
Wären da Steuern für den Staat drauf, wäre die Legalisierung kein Problem. Denn dann würde der Staat kräftig dran verdienen.
Gleichzeitig verweise ich auf einen Artikel im Handelsblatt vom 5.6.15 auf Seite 11:
Hier wird ausführlich dargestellt, welche Bürokratiemaschinerie in Gang gesetzt wird, wenn in Europa jemand die Steuern (in diesen Fall beim Tabak) durch schmuggeln usw. umgehen will.
In diesen Zusammenhang sehr amüsant zu lesen, wenn man sich vorstellt, das der gleiche Aufwand dann auch bei Cannabis getrieben würde.
LG Werner