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Wenn Jugendliche erwachsen sind, geht kein geheimnisvoller Vorhang auf!

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag steht ganz kurz vor seiner Verabschiedung. Ein Staatsvertrag der – wie leider viel zu oft in den letzten Jahren – von unserer Regierung mit heißer Nadel gestrickt wurde, um vordergründig Probleme mit Augenwischerei und Stoppschildwildwuchs zu bekämpfen ohne sich wirklich mit den Ursachen der Problematiken zu beschäftigen, geschweige denn diesen konstruktiv entgegenzuwirken. Show-and-Shine-Politik oder Symbolpolitik, die Gesetze und Verträge erzeugt, welche später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wieder gerade gebogen werden müssen. Im Fall des JMStV-E kommen dazu noch weitere Faktoren, wie dass er intransparent also hinter verschlossenen Türen und ohne Diskurs mit Netzspezialisten ausgearbeitert wurde. Zudem bereitet er den Weg für Zensurinstrumentalien verschiedenster Art, die uns Piraten erschaudern lassen. Dagegen sind wir Piraten! Darum müssen wir alle Mittel wahrnehmen um Aufklärung zu betreiben und für eine Abwendung des Vertrages kämpfen. Bürger sowie Politiker müssen in Kenntnis gesetzt werden über die dilettantische und gefährliche Art dieses Papiers. Der angekündigte Staatsvertrag kann nur noch von den einzelnen deutschen Landtagen abgelehnt werden. Darum muss jeder Landtagsabgeordnete persönlich angeschrieben, über die vorliegenden Missstände informiert und zum Handeln aufgefordert werden!

Aus diesem Grund haben wir verschiede Grundlagen für Benachrichtigungsschreiben, von Bürgern an ihre Abgeordneten, ausgearbeitet.  Zum Beispiel die folgende Informationssammlung für persönliche Anschreiben und danach eine bereits ausgearbeitete Version eines Schreibens, welches direkt ausgedruckt und verschickt werden kann.

Wie kann ich Ändern?!
Wenn Sie noch was ändern wollen, dann beeilen Sie sich, denn die Zeit drängt!
Der JMSTV lässt sich verhindern, indem nur eine einzige Landesregierung diesem Vertrag nicht zustimmt. Und hier kommen Sie ins Spiel: schreiben Sie ihrem Abgeordneten einem Brief! Er muss nicht lang sein, eine kurze Ausformulierung ihrer Meinung reicht vollkommen aus. Sie können auch gerne eine E-Mail verfassen. Eione Liste aller 16 deutsche Landtage und deren Mitglieder sowie die Addresse Ihres Abgeordneten finden Sie hier: http://wiki.piratenpartei.de/DeutscheLandtage

Argumente, die Sie in ihren Briefe gerne benutzen dürfen:

* Internet ist kein Rundfunk und kann auch so nicht behandelt werden. So ist auch das System der Sendezeiten nicht übertragbar und würde zur Verlagerung der Anbieter ins Ausland führen. Global gesehen ist immer irgendwo 24 Uhr.

* Jugendmedienschutz erreicht man nicht mit Gesetzen, sondern mit der Bildung und Förderung von Medienkompetenz. Wir können nicht das Spielen der Kinder auf Fußwegen verbieten, nur weil diese auf die Straße laufen könnten.

* Die Regelung wäre gegen nationales und europäisches Recht, und würde eine massive Wettbewerbsverzerrung für die deutschen E-Commerce-Firmen bedeuten.

* Eine Kennzeichnung von Inhalten im Internet ist logistisch und technisch nicht durchführbar, wenn doch wäre sie auch nur willkürlich, denn es gibt zu wenig objektive Kriterien.

* Ein größeres Problem für den Jugendschutz in Deutschland sind die sogenannten „Snuff-Videos“, die von Jugendlichen per Handy verbreitet werden, oder auch die sogenannten „Schulfhof-CDs“ von Extremisten. Diese Beispiele zeigen, dass auch ohne Internet Jugendgefährdende Medien verbreitet werden.

* Die Normenklarheit des Vertragsentwurfes entspricht nicht im Entferntesten der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Dies führt auch wieder zur gewollten oder auch ungewollten Willkür.

* Die zuständigen Jugendschutzämter sind heute schon unterbesetzt und sollten nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand beladen werden.

Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung („Labeling“) von Inhalten im Internet lehnen wir ab. Sie ist logistisch und technisch undurchführbar und weltweit nicht sinnvoll durchsetzbar. Zudem ist eine solche Kennzeichnung in vielen Fällen auch willkürlich, da es kaum greifbare und objektive Kriterien zur Einstufung einer Seite, gerade im Altersbereich zwischen 6 und 13 Jahren, gibt.

Die Ziele des Jugendmedienschutzes sind nicht länger primär durch Ge- und Verbote gegenüber Anbietern zu erreichen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung verabschieden. Aufgabe des Staates wird es künftig vor allen Dingen sein, in den Schulen Medienkompetenz zu vermitteln. Ansonsten fällt es primär in den Verantwortungsbereich der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder nicht mit bedenklichen Inhalten in Kontakt kommen.

Erich Kästner stellte in der ähnlichen Diskussion 1950 bereits fest:

„Wenn ein Kind auf der Straße spielt, ist es in Gefahr. Ziel der Erziehung und Entwicklung muss ein Leben mit den Gefahren sein. Wenn Jugendliche laut Gesetz erwachsen sind (18), geht kein geheimnisvoller Vorhang auf und erleuchtet den Jugendlichen um plötzlich selbstverantwortlich handeln zu können.

Entweder wir schaffen es unsere Kinder auf diese Gefahren schon in ihrer Entwicklung vorzubereiten oder es kommt zum “kleinen Schock” wenn plötzlich der “Erwachsenenvorhang” fällt.

Glücklicherweise wußten es schon viele Jugendliche (wie wir auch), diese Verbote zu umgehen und uns vorher schlau zu machen. Könnten wir das Versteck spielen nun endlich mal sein lassen?“

Weitere Informationen, sehr ansehnlich aufbereitet, findet Pirat auch noch hier.

Das bereits fertige Anschreiben findet man hier. Darin muss nur noch der Name und die postalische Adresse das eigenen Abgeordneten eingetragen werden. Diese findet sich in dieser Liste.

Am 25.März wird über den JMStV-E entgültig entschieden. Das ist unsere letzte Chance Einfluss zu nehmen. Auf gehts…Klar machen zum ändern!!

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