Online–Durchsuchungen sind, schlicht gesagt, der entfernte Zugriff auf einen PC durch Bundesbehörden. Der Zugreifende kann den PC vollständig unter seine Kontrolle bringen und so zum Beispiel eingegebene Passwörter mitschneiden, E-Mails mitlesen und auch die Festplatte kopieren. Die Zugriffe können entweder vereinzelt oder mehrmals von statten gehen (Online-Überwachung). Auch finden die Zugriffe grundsätzlich ohne Wissen des Betroffenen statt.
Die Online-Durchsuchungen sind unserer Meinung nach nicht mit diversen Bürgerrechten – wie der Privatsphäre oder dem Fernmeldegeheimnis – zu vereinbaren. Durch die Installation eines „Bundestrojaners“ ist es auch möglich, Daten zu manipulieren. So kann nicht sicher gestellt werden, ob die Beweiskette überhaupt Bestand hat.
Immer mehr Menschen nutzen Computer und andere elektronische Geräte für die Verwaltung ihrer Kontakte, ihrer Termine, ihrer Finanzen, etc. Viele Dinge, die man früher im Kopf behalten musste, kann man heutzutage auf den elektronischen Helfern speichern. Damit wird der Computer sozusagen bei vielen Menschen zu einem „ausgelagerten Gehirn“. Ein heimliches Hineinschauen in diese Geräte kommt dem Einsatz einer „Wahrheitsdroge“ nahe.
Die Argumentation des Bundeskriminalamtes der „absoluten Notwendigkeit“ für Online-Durchsuchungen ist außerdem nicht schlüssig, da die Online-Durchsuchungen bisher nicht verwendet worden sind. Außerdem hat die Entwicklung des Projektes dem Steuerzahler bisher schon 700 000 Euro gekostet.
Wir fordern deshalb, diesen völlig überflüssigen Passus aus dem 2008 verabschiedeten BKA-Gesetz zu streichen.
Weitere Informationen zum Thema Online Durchsuchungen
- In der deutschen Wikipedia
- Aktion Durchsuche das BKA
- BKA nutzt die Online-Durchsuchung nicht
- Hintergründe bei burks.de
Du fragst Dich, die Demo ist doch in Berlin, wie komme ich bloß dahin? Kein Problem wir Piraten fahren gemeinsam mit dem Zug. Infos hier!
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