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Petition zur Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst

wie angekündigt hat ein sächsischer Pirat heute einen Petitionstext zur Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst erstellt und online eingereicht

„Individuell eingereichte Petitionen zum selben Thema in größerer Anzahl, deren Texte ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen“  werden automatisch zu Massenpetitionen.

Es würde uns freuen, wenn ihr die Petition unterstützen würdet, in dem ihr beispielsweise diesen Text ebenfalls als Petition beim Landtag einreicht.

Den Petitionstext, angepasst an die Erfordernisse der Online-Petition, findet ihr hier:

*Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition, max. 1000 Zeichen)?*

Erweiterung §8 SächsPolG um das Tragen einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifizierung von Polizeibeamten im Einsatz

Die Dokumentation unverhältnismäßiger Gewaltanwendung seitens Polizeibeamter am 12.09.2009 auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin zeigt einmal mehr die Notwendigkeit der Verfolgung von durch Polizisten verübten Straftaten auf. Eine solche Verfolgung scheitert insbesondere bei so genannten „Geschlossenen Einsätzen“ an der fehlenden Identifizierbarkeit der Beamten. Diese tragen als Kennzeichnung oft nur die Nummer ihrer Einheit und sind somit spätestens nach Anlegen der Schutzkleidung inklusive Helm nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren. Basierend auf dem Rechtssatz „in dubio pro reo“ kann ohne eindeutige Identifizierung des Täters keine Strafverfolgung erfolgen.

*Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?*

Ich bitte um die gesetzliche Verankerung einer eindeutigen Kennzeichnung von Polizeibeamten im Einsatz. Die in §8 SächsPolG festgelegte Ausweispflicht ist hierbei ungenügend, weil sie zum einen nicht gilt, „wenn die Umstände es nicht zulassen“ und dieses Recht zum anderen in der Praxis vom Bürger nicht durchgesetzt werden kann. Vielmehr scheint die Frage nach beispielsweise der Dienstnummer teilweise zur weiteren Eskalation der Ereignisse beizutragen, wie auch im obigen Fall geschehen.
Die Kennzeichnung kann aus Datenschutzerwägungen durchaus auch in Form einer zwischen den Einsätzen wechselnden eindeutigen Nummer erfolgen, die jeder Beamte gut erkennbar auf der Dienstkleidung zu tragen hat. Relevant ist lediglich die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung einer Nummer eines mutmaßlich straffällig gewordenen Polizeibeamten zu seiner Person im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

*Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde (max. 500 Zeichen)?*

Die Petition hat zum Ziel, den guten Ruf und den Respekt gegenüber den sächsischen Polizeibehörden und Polizeibeamten zu bewahren und zu stärken, indem sie die Möglichkeit der Verfolgung von Straftaten im Dienst erhöht und Ruf schädigende „schwarze Schafe“ wirksam aussortiert.

*Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s) (max. 500 Zeichen)?*

Erweiterung §8 SächsPolG um das Tragen einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifizierung von Polizeibeamten im Einsatz

Dieser Text steht unter der „Mir doch egal, was ihr damit macht“-Lizenz.
Bearbeitung und Vervielfältigung ist vom Autor ausdrücklich erwünscht.

9 Kommentare zu “Petition zur Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst

  1. PiratFlorens

    *Folgendes hab ich eingereicht:*

    *Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition, max. 1000 Zeichen)?*

    Erweiterung §8 SächsPolG um das Tragen einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifizierung von Polizeibeamten im Einsatz Die Dokumentation unverhältnismäßiger Gewaltanwendung seitens Polizeibeamter am 12.09.2009 auf der Demonstration “Freiheit statt Angst” in Berlin zeigt einmal mehr die Notwendigkeit der Verfolgung von durch Polizisten verübten Straftaten auf. Eine solche Verfolgung scheitert insbesondere bei so genannten “Geschlossenen Einsätzen” an der fehlenden Identifizierbarkeit der Beamten. Diese tragen als Kennzeichnung oft nur die Nummer ihrer Einheit und sind somit spätestens nach Anlegen der Schutzkleidung inklusive Helm nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren. Basierend auf dem Rechtssatz “in dubio pro reo” kann ohne eindeutige Identifizierung des Täters keine Strafverfolgung erfolgen.

    *Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?*

    Ich bitte um die gesetzliche Verankerung einer eindeutigen Kennzeichnung von Polizeibeamten im Einsatz. Die in §8 SächsPolG festgelegte Ausweispflicht ist hierbei ungenügend, weil sie zum einen nicht gilt, “wenn die Umstände es nicht zulassen” und dieses Recht zum anderen in der Praxis vom Bürger nicht durchgesetzt werden kann. Vielmehr scheint die Frage nach beispielsweise der Dienstnummer teilweise zur weiteren Eskalation der Ereignisse beizutragen, wie auch im obigen Fall geschehen. Die Kennzeichnung kann aus Datenschutzerwägungen durchaus auch in Form einer zwischen den Einsätzen wechselnden eindeutigen Nummer erfolgen, die jeder Beamte gut erkennbar auf der Dienstkleidung zu tragen hat. Relevant ist lediglich die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung einer Nummer eines mutmaßlich straffällig gewordenen Polizeibeamten zu seiner Person im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

    *Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde (max. 500 Zeichen)?*

    Die Petition hat zum Ziel, den guten Ruf und den Respekt gegenüber den sächsischen Polizeibehörden und Polizeibeamten zu bewahren und zu stärken, indem sie die Möglichkeit der Verfolgung von Straftaten im Dienst erhöht und Ruf schädigende “schwarze Schafe” wirksam aussortiert.

    *Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s) (max. 500 Zeichen)?*

    Erweiterung §8 SächsPolG um das Tragen einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifizierung von Polizeibeamten im Einsatz.

    *Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde (max. 500 Zeichen).*

    Ich möchte ohne Angst haben zu müssen friedlich demonstrieren können und im Falle von polizeilicher Gewalt sicher stellen können, dass dies nicht einfach unter den Tepich gekehrt wird.

    *Einverständniserklärung*

    Ich bin mit der Nennung meines Namens einverstanden, falls der Petitionsausschuss meine Petition im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt.

    Ja

  2. sehr gut! wenn ich euch heute schon nicht auf dem stimmzettel gefunden habe, so habt ihr wenigstens einen guten text geschrieben, welchen ich auch gleich mal als petition einreichen werde.

  3. NRW: done

  4. Auch gleich eingeschickt.

    Achso, der zweite Link enthält einen Tippfehler!

  5. @Ans Ist korrigiert, danke!

  6. Auf https://www.landtag.sachsen.de/de/petition/online-petition/absenden.do

    kommt:

    „Es trat ein Fehler auf. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.“

  7. … so würde ich dann natürlich auch das Tragen einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifizierung von Aufzugs-/Demonstrationsteilnehmern bei Aufzügen und Demonstrationen fordern …
    Frei nach der goldenen Regel „Was du willst, dass andere tun sollen, das tu auch selbst!“

  8. So, abgesendet den Spaß =)

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