Was ist das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei?
Das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei in Sachsen dient zur zentralen Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen. Das System wird außerdem für den Nachweis vollzugspolizeilichen Handelns genutzt und vereinheitlicht die polizeiliche Vorgangsbearbeitung, sowie die Steuerung polizeilicher Ermittlungsvorgänge auf Landesebene.
Die folgenden Informationen zur IVO-Akte wurden aus zwei kleinen Anfragen (Link und Link) im sächsischen Landtag, sowie einer Pressemitteilung des Staatsministerium des Innern entnommen.
Was bedeutet integriert?
Integriert heisst, dass die IVO-Akte mit anderen bestehenden polizeilichen Informationssystem synchronisiert werden kann. Komplexe polizeiliche Vorgänge können miteinander verbunden werden. Außerdem besteht eine Möglichkeit eines elektronischen Datenaustausches mit anderen Behörden (Einwohnermeldeämtern, Bußgeldstellen, Justiz).
Konkret heisst es, dass die Daten über diverse Schnittstellen an das Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) sowie das Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder (INPOL) übermittelt werden können. Darüber hinaus können die Daten auch an das kommunale Kernmelderegister (KKM) und dem Ausländerzentralregister/Visadatei (AZR/VISA) übermittelt werden.
Was wird gespeichert?
In IVO wird jegliche Interaktion mit der Polizei gespeichert. Das beginnt beim Falschparken, geht über Plakate aufhängen, bis hin zur Teilnahme an einer Demonstration mit genauen Informationen zur Begebenheit.
Insgesamt existieren etwa 7,8 Millionen Datensätze. Statistisch gesehen ist somit jeder Bürger Sachsens fast zwei Mal erfasst worden.
Wie lange wird gespeichert?
IVO selbst speichert die Daten „höchstens 24 Monate nach Abschluss des Vorgangs“, wobei der Abschluss des Vorgangs nicht genau bezeichnet ist. Durch die Integration in andere Datenbanken ist es jedoch möglich die Verweildauer der Datensätze erheblich zu erhöhen.
Außerdem kann die Polizei die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gewonnen Daten für Gefahrenabwehr nutzen. Dabei ist spätestens nach 10 Jahren zu prüfen, ob die Daten noch benötigt werden, bei Jugendlichen ist die Erforderlichkeit aller 5 Jahre und bei Kindern aller 2 Jahre zu prüfen.
Was kann ich tun?
Du hast ein Auskunftrecht beim Landeskriminalamt. Um dir die Auskunft zu erleichtern haben wir dir einen Vordruck gefertigt. Bleibt das Auskunftersuchen drei Monate unbeantwortet, kann eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn du dazu Fragen hast, helfen wir dir gerne weiter.
Sollte dein Datenbrief Angaben enhalten, die du für falsch bzw. strafrechtlich nicht relevant hälst, zum Beispiel Falschparken oder die Teilnahme an einer Demonstration, ist es sinnvoll nicht nur uns, sondern auch den sächsischen Datenschutzbeauftragten zu informieren um dein weiteres Vorgehen zu besprechen.
Wer kann helfen?
Wenn du mehr Informationen und Hilfe brauchst, kannst du uns schreiben: info@piraten-sachsen.de