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Änderung Gemeindeordnung
Die Piraten Sachsen fordern folgende Änderungen in der Sächsischen Gemeindeordnung:
- Sitzungen von Ausschüssen sollen in aller Regel öffentlich sein und nur unter öffentlicher Angabe stichhaltiger Gründe nicht-öffentliche Teile enthalten
- Stärkung direktdemokratischer Elemente (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) insbesondere durch Senkung der Hürden
- Fraktionsbildung ab höchstens 3 Räten ermöglichen
- Stärkung der Rechte von Ortschafts- und Ortsbeiräten
- Ermöglichung der dezentralen Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Bürgerbegehren und Wahlvorschläge
- Verlängerung der Einladungsfristen für Einwohnerversammlungen
- Vermögensveräußerungen sollen auch zu sozialen und kulturellen Zwecken mit Nachlässen erfolgen können
- Antragsrecht für alle Fraktionen
- Streichung des Kostendeckungsvorschlages zur Durchführung von Bürgerbegehren
Ortschaftsverfassung
Die Piraten Sachsen fordern, dass Kommunen für alle Stadtbezirke/Ortsämter zu einer Ortschaftsverfassung optieren können.
Volksentscheide
Die PIRATEN Sachsen setzen sich für mehr Bürger*innenbeteiligung, Mitbestimmung und Basisdemokratie ein. Die Hürden für Volksentscheide sollen daher gesenkt werden.
Bürgerbeteiligung stärken
Die PIRATEN Sachsen fordern die Einführung progressiver Bürgerbeteiligungselemente in der Kommunal- und Landespolitik, mit denen verbesserte Möglichkeiten der politischen Partizipation gegeben sind. Die Bürgerbeteiligungselemente fußen auf folgenden vier Säulen: Information, Mitreden, Mitgestalten und Mitentscheiden.
Wahlalter senken
Die PIRATEN Sachsen setzen sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen in Sachsen ein.
Fünf-Prozent Hürde
Die PIRATEN Sachsen fordern eine Abschaffung der 5%-Hürde bei der sächsischen Landtagswahl.
Sitzzuteilung für kleine Parteien
Die PIRATEN Sachsen werden im Kommunalwahlgesetz (KomWG §22) das Sitzzuteilungsverfahren umstellen. Derzeit wird das sog. d’Hondt-Verfahren angewandt, stattdessen soll das Hare/Niemeier-Verfahren (oder das Sainte-Laguë-Verfahren) zur Anwendung kommen, damit die Sitzverteilung der Stimmverteilung besser entspricht.