Demokratie und Bürgerbeteiligung

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Änderung Gemeindeordnung

Die Piraten Sachsen fordern folgende Änderungen in der Sächsischen Gemeindeordnung:

  • Sitzungen von Ausschüssen sollen in aller Regel öffentlich sein und nur unter öffentlicher Angabe stichhaltiger Gründe nicht-öffentliche Teile enthalten
  • Stärkung direktdemokratischer Elemente (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) insbesondere durch Senkung der Hürden
  • Fraktionsbildung ab höchstens 3 Räten ermöglichen
  • Stärkung der Rechte von Ortschafts- und Ortsbeiräten
  • Ermöglichung der dezentralen Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Bürgerbegehren und Wahlvorschläge
  • Verlängerung der Einladungsfristen für Einwohnerversammlungen
  • Vermögensveräußerungen sollen auch zu sozialen und kulturellen Zwecken mit Nachlässen erfolgen können
  • Antragsrecht für alle Fraktionen
  • Streichung des Kostendeckungsvorschlages zur Durchführung von Bürgerbegehren

Ortschaftsverfassung

Die Piraten Sachsen fordern, dass Kommunen für alle Stadtbezirke/Ortsämter zu einer Ortschaftsverfassung optieren können.

Volksentscheide

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für mehr Bürger*innenbeteiligung, Mitbestimmung und Basisdemokratie ein. Die Hürden für Volksentscheide sollen daher gesenkt werden.

Bürgerbeteiligung stärken

Die PIRATEN Sachsen fordern die Einführung progressiver Bürgerbeteiligungselemente in der Kommunal- und Landespolitik, mit denen verbesserte Möglichkeiten der politischen Partizipation gegeben sind. Die Bürgerbeteiligungselemente fußen auf folgenden vier Säulen: Information, Mitreden, Mitgestalten und Mitentscheiden.

Wahlalter senken

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen in Sachsen ein.

Fünf-Prozent Hürde

Die PIRATEN Sachsen fordern eine Abschaffung der 5%-Hürde bei der sächsischen Landtagswahl.

Sitzzuteilung für kleine Parteien

Die PIRATEN Sachsen werden im Kommunalwahlgesetz (KomWG §22) das Sitzzuteilungsverfahren umstellen. Derzeit wird das sog. d’Hondt-Verfahren angewandt, stattdessen soll das Hare/Niemeier-Verfahren (oder das Sainte-Laguë-Verfahren) zur Anwendung kommen, damit die Sitzverteilung der Stimmverteilung besser entspricht.