Inklusion & Barrierefreiheit

Die Piratenpartei Sachsen will allen Menschen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ihrer Umwelt selbstbestimmt ermöglichen. Inklusion bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben sowohl an demokratischen Prozessen, als auch am gesellschaftlichen Leben barrierefrei teilzunehmen. Um dies zu ermöglichen muss ein grundlegendes Verständnis für die Vielfalt aller Mitmenschen in der Gesellschaft geschaffen werden.

Inklusives Schulsystem

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Voraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvoraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in Sachsen gesetzlich festgeschrieben werden.

Vermittlung von Gebärdensprache an Schulen

Wir setzen uns dafür ein, dass an Schulen Kurse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache (DGS) wenigstens als freiwillige Arbeitsgruppe, besser jedoch als reguläres Wahlpflichtfach angeboten werden. Darüber hinaus sollen an Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen noch existierende Lücken in den Lehrplänen geschlossen und die DGS als Pflichtfach eingeführt werden.

Direktes flächendeckendes barrierefreies Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk

Wir setzen uns für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien direkten Notruf- und Informationssystems per Mobilfunk ein. Das aktuelle Prozedere des Sendens einer SMS an den Mobilfunkanbieter, die dann in ein Fax umgewandelt wird, entspricht nicht dem Anspruch der modernen Technik und dem potentiellen Bedarf für Rückfragen.

Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache

Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen. Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Landesgesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und die Deutsche Gebärdensprache.“

Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für ein uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ein. Dazu soll im Land Sachsen der § 12 Nrn. 2, 3 SächsWahlG ersatzlos gestrichen werden. Wir unterstützen damit vollumfänglich die Forderungen des Deutschen Behindertenrates, des Instituts für Menschenrechte und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts.

Davon betroffen sind Menschen, denen eine Betreuungsperson für alle Angelegenheiten bestellt worden ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Es widerspricht den demokratischen Grundregeln, einem Menschen ein Recht deshalb zu versagen, weil dieser das Recht aus bestimmten tatsächlichen Gründen aller Voraussicht nach nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann. Beide Ausschlussvorschriften basieren auf historisch tradierten Vorurteilen, die überholt und mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar sind. Sie führen stattdessen zu einer Ungleichbehandlung, für deren Rechtfertigung es keine plausiblen Argumente gibt.

Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barrierefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.

Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz

Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und der von Deutschland unterschriebenen UN-Behindertenrechtskonvention, dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von Authentizität (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.

Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl die denkmalschutzbeauftragte Person als auch die beauftragte Person für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts „originaler“ Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.

Gelehrte Barrierefreiheit in Ausbildungs- und Studiengängen

Wir fordern, das Thema Barrierefreiheit und deren Umsetzungsmöglichkeiten in verschiedenen Lehrplänen einzufügen. Dafür eignen sich besonders bau-, verkehrs-, und raumrelevante Ausbildungs- und Studienberufe. Auf diese Weise kann bei zukünftigen Städteplanern und Gestaltern der Aspekt der Barrierefreiheit eine neue Wertigkeit erlangen.

Gesundheitliche Versorgung

Bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen muss die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Ärzten und Ärztinnen gewährleistet werden. Dies gilt sowohl bei der Erstbehandlung als auch bei spezialisierten Behandlungen.

Hierbei sollte gewährleistet werden, dass der Anfahrtsweg sowohl aus ländlichen als auch aus städtischen Gebieten im Rahmen der Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen angesetzt wird. Dies beinhaltet auch, dass die Erreichbarkeit von Fachkliniken in der ländlichen Ebene ausgebaut werden muss und mehr Ärztehäuser und Arztpraxen barrierefrei gestaltet werden.

Die Piratenpartei Sachsen schließt sich dabei den Forderungen der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss von 80 Nicht-Regierungsorganisationen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, an. Diese enthalten ebenso die Forderungen, dass die Zugänglichkeit von Arztpraxen durch die Gesetzgebung als Kriterium für die Zulassung und Nachbesetzung von Arztsitzen vorgesehen werden muss. Es müssen flächendeckend umfassend barrierefreie ambulante Behandlungsangebote zur Verfügung stehen.

Kulturelle Beteiligung

Die Teilhabe an der sächsischen Landeskultur ist eines der grundlegenden Rechte aller Menschen, die in Sachsen leben. Wir sehen in der Schaffung von barrierefreien Kulturangeboten sowie der Förderung von inklusiven Projekten und Workshops ein besonders förderungswürdiges Anliegen. Dazu gehört ebenso die Förderung und Schaffung von Sportmöglichkeiten im Breiten- und Leistungssport.

Angepasste Straßenbeschildung und Hinweisschilder sowie barrierefreie Wege zu kulturellen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten sind ein zusätzlicher Weg, um Sachsen auch touristisch attraktiver für Menschen mit Behinderungen zu gestalten.

Arbeitsgemeinschaft für Inklusion und kommunale Inklusionsbeauftragte

Die tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung kann nur im direkten Austausch mit der Landesregierung geschehen. Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft für Inklusion.

Diese hat die Aufgabe, Beschwerden aufzunehmen und gemeinsam mit Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden Probleme aufzuzeigen und Lösungen zu erarbeiten, die der Landesregierung vorgelegt werden können. Gesetze, die Inklusion und Barrierefreiheit direkt und indirekt betreffen, sind den o.g. vor Beschluss vorzulegen und ein Vetorecht der Arbeitsgemeinschaft für Inklusion einzuräumen. Des Weiteren soll diese Arbeitsgemeinschaft Informationen und Beratung anbieten bei Anliegen, welche die berufliche und gesellschaftliche Inklusion betreffen.

Die Einrichtung von kommunalen Inklusionsbeauftragten ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Sachsen. Diese haben die Aufgabe, die gleichberechtigte Teilhabe und die Inklusion ihrer Kommune zu bewerten und zu verbessern.

Barrierefreiheit in Bus und Bahn

In Sachsen wird beim Einsatz von Bus und Bahn zu wenig an den freien Zugang zu selben gedacht. Das automatische Absenken (Kneeling) von Bussen sowie die barrierefreie Zugänglichkeit von Bahnen sollen als Standard im öffentlichen Nahverkehr hergestellt werden. Bei den dafür notwendigen Investitionen soll das Land Sachsen mit Förderungen unterstützend wirken.

Barrierefreiheit und Blindenführung in Fußgängerzonen

Damit sich Blinde und Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhl hürdenlos durch die Fußgängerzonen bewegen können, soll in diese soweit als möglich ein ebener und ungepflasterter Streifen integriert werden. Innerhalb dieses Streifens können spezielle Markierungen angebracht werden, die Blinden zeigen, wo genau sie sich befinden. Dies soll zu mehr Barrierefreiheit und Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr führen.

Barrierefreiheit in der sächsischen Verwaltung

Die sächsische Verwaltungsarbeit fußt zum größten Teil auf der Arbeit mit Drucksachen. Diese sind jedoch zumeist nicht barrierefrei in anderen Formaten erhältlich. Des Weiteren müssen Internetauftritte von Stadtverwaltungen in barrierefreie Versionen umgestaltet werden. Dazu gehört neben der Aufbereitung der Formatierung die Umwandlung von Online-Formularen in „suchbare PDF“–Dokumente entsprechend dem Standard PDF/A-1a oder höher, sowie das Einfügen von verständlichen Foto- und Bilderläuterungen. Dies wird bereits seit 2004 vom Sächsischen Integrationsgesetz festgelegt und soll umfassend durchgeführt werden.