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Bürgerrechte „vs.“ Polizei 2.0

Erlebnisbericht von der Anti-Atom-Demo am 28. Mai in Dresden.

 

Bei strahlendem Sonnenschein verliess ich das Haus und machte mich -über den Albertplatz –  auf den Weg zum Bahnhof Neustadt bzw. den Schlesischen Platz davor.

Während ich auf dem Weg noch keinerlei Anzeichen für eine große Menschenansammlungen erkennen konnte empfing mich vor Ort ein gelb-grün-rotes Farbenmeer.

Jung wie alt tummelte sich fröhlich auf dem Platz und hörte die Auftakkundgebung.

So weit so gut.

Nachdem sich der Zug in Bewegung gesetzt hatte, um über die Carola-Brücke zur Frauenkirche zu ziehen, fielen mir an einer Kreuzung, an der der Demonstrationszug am Palaisplatz abbog, zwei junge Polizisten auf, die eine Kamera mit Stativ bei sich hatten.

Da das Objektiv auf die Menschenmenge gerichtet war, entschied ich mich spontan dazu, sie nach dem Grund zu fragen.

Daraufhin wurde mir gezeigt, dass die Kamera aus sei.

Da ich das aus ca. fünf Metern nicht erkennen konnte, bat ich sie – auch im Interesse der anderen Demonstrationsteilnehmer – die Kamera so zu halten, dass mensch sich – auch nicht unberechtigterweise – beobachtet bzw. gefilmt vorkommen muss.

Nachdem meine freundliche Bitte unreflektiert bis frech abgewiesen wurde, bat ich die Herren Polizeibeamten um ihre Dienstnummer bzw. ihrne Namen, um mich an geeigneter Stelle beschwerden zu können.

Hierauf wurde mir geantwortet, dass wir hier nicht in den USA sein (aha?) und es hier so etwas nicht gebe. Ich möge mich an den Pressesprecher wenden.

Von so viel Un-Verständnis und Arroganz beeindruckt zog ich weiter mit dem Demonstrationszug und erfuhr von einem weiteren Polizeibeamten, dass der Pressesprecher heute nicht im Dienst sei und ich gegebenenfalls die „110“ anrufen solle. (AHA?)

Wie das Leben so spielt, trifft man sich immer zwei Mal im Leben, und so kam es dass ich die beiden jungen Beamten vor dem Kulturpalast – auf dem Weg vom Neumarkt zur Schlusskundgebung auf dem Theaterplatz – wiedersah… und zwar während sie zwei Fahrradfahrer von hinten filmten.

Das konnte ich mir natürlich nicht entgehen lassen und fotografierte die beiden Beamten „auf frischer Tat“. Und zwar so offensichtlich dass es ihnen auffallen musste.

So eilten sie mir also hinterher und forderten mich auf stehen zu bleiben. Mir keiner Schuld bewusst lehnte ich deren Aufforderung verbal ab.

Auch Erläuterungen, dass man mit mir sprechen müsse und gar meine Fotos sehen wollte konnten mich nur dazu animieren stehen zu bleiben und ihnen zu erklären, dass ich auf Demonstrationen sehr wohl (uneingeschränkt) Fotos machen darf… was sie hingegen nur dürfen, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden oder dass von ihnen sonstige erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.“

Was ich hingegen nicht darf, ist, Nahaufnahmen von Beamten (im Dienst) öffentlich zu machen, das heißt, sie zum Beispiel ins Internet zu stellen.

Um es kurz zu machen: Ich durfte mir die Aufnahmen der Beamten auf deren Digicam angucken. Zu sehen waren auf dem kleinen Bildschirm Menschen von hinten.

Und genau darauf hob einer der Beamten ab: Nur von hinten ist ja nicht schlimm! Darf der interessierte Mensch also erfahren, was daran für die Identitätsfeststellung dienen könnte?

Schließlich kam ein älterer, erfahrenerer Kollege dazu und schlichtete die erhitzte Situation und ich zog – ohne meine Fotos gezeigt zu haben – friedlich, vergnügt und erfolgsverwöhnt weiter zum Theaterplatz.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Änderung des sächsischen Polizeigesetzes ansteht, ziehe ich das Résumée:

Ich habe gelernt, wie sehr ich bürgernahe Polizeibeamte doch schätze…. und die beiden jungen Beamten haben vielleicht etwas über die „wehrhafte Demokratie“ bzw. über Bürgerrechte gelernt.

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