Am gestrigen Donnerstag fand vor der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft eine spontane Kundgebung statt.
Es versammelten sich ca. 50 Menschen aus Solidarität mit dem Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König friedlich gegenüber des Gebäudes in der Lothringer Straße 1.
Dieser hatte am 19. Februar 2011 mit mehreren Jugendlichen seiner Gemeinde gegen den Aufmarsch von Neonazis in Dresden demonstriert. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben.
Auf Betreiben der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft wurde am Mittwoch seine Wohnung von der Sächsischen Polizei durchsucht, um Tat- und Kommunikationsmittel sicherzustellen. Dies geschah zum einen sechs Monate nach der vermeintlichen Tat, zum anderen ohne vorherige Absprache mit der Thüringischen Polizei.
Obwohl die Kundgebung absolut friedlich verlief, wurden die Teilnehmer von der Polizei gefilmt. Mangels eines verantwortlichen Einsatzleiters (später wurde uns ein Herr Dähne als solcher benannt) lag die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dieses erheblichen Grundrechtseingriffes also in der Verantwortung der filmenden Polizeibeamten.
Nachdem das blaue Kamerakind Poldi seine Dokumentationsversuche aufgegeben hatte, entschlossen sich die Teilnehmer spontan dazu, das Gebäude einmal zu umrunden. Stets unter Polizeischutz bewegte sich die Demonstration dann in Richtung Albertbrücke.
Dort ergab es sich, dass der Demonstrationszug sein Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) auf der Fahrbahn Richtung Dresdner Neustadt wahrnahm. Kurz vor Erreichen der Neustädter Seite blockierten dann Polizeifahrzeuge die Fahrbahn und die Polizei versuchte unter Anwendung von Gewalt einzelne Demonstrationsteilnehmer von der Fahrbahn auf den Bürgersteig abzudrängen.
Es ist der Besonnenheit der friedlichen Demonstranten zu verdanken, dass die Lage nicht eskalierte. Erst auf mehrmaliges Nachfragen einzelner Teilnehmer wurde Herr Dähne als Leiter des Polizeieinsatzes benannt. Gespräche mit ihm fanden – meines Wissens nach – allerdings nicht statt.
So kopflos wie die Polizei auf der Albertbrücke agierte, so kopflos agieren seit Monaten auch Justiz- und Innenminister, die sich kritischen Fragen der Opposition im Landtag mit dem Verweis auf – teilweise seit 2009 – laufende Ermittlungen und Geheimhaltung entziehen.
Umso wichtiger ist es, dass mutige Menschen auch weiterhin trotz oder gerade wegen aller Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche seitens der sächsischen Staatsgewalt, von ihren im Grundgesetz garantierten Grund- und Bürgerrechten Gebrauch machen.
Dazu sagte der Vorsitzende der Piratenpartei Sachsen, Andreas Romeyke:
„Gilt die Sächsische Verfassung in Dresden denn gar nichts mehr? Auch nur wenige Wochen nach Handygate, dem größten Abhörskandal der jüngeren Geschichte Sachsens, lassen die Sicherheitsbehörden Dresdens jegliche Sensibilität im Umgang mit ihren Bürgern missen. Zur Erinnerung: Unsere Sächsische Verfassung drückt sich in Artikel 36 ganz unmissverständlich aus: ‚Die in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.‘ Wie kann es dazu kommen, dass die Versammlungsfreiheit nach Artikel 23, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 27 nicht einmal 22 Jahre nach den Montagsdemos ausgerechnet in Sachsen immer wieder untergraben werden?“
Weiterführende Links:
Diser Bericht ist doch symptomatisch für die BRD-Politverwaltungsdiktatur, die sich seit 1990 breit gemacht hat. Wir haben keinen Rechtsstaat, keine Demokratie, sondern eine Reprä-Demokratie, was nach dem Wortstamm Demokratie verneint und eine Autarkie, die an Ägypten etc. erinnert. Es ist doch lange Widerstand und die Überwindung der BRD notwendig, wollen wir wieder Freiheit und Demokratie zurück. Und ein wenige preussische Tugenden wären auch nicht so schlecht! Siehe auch http://www.internet-magazin-les-art.eu, denn lesen bildet!