Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde 2007 nach einer EU-Richtlinie eingeführt, mit dem Zweck die Verkehrsdaten der Kommunikationsteilnehmer in Deutschland zu speichern und für die Verfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Was heißt das konkret?
Es wurde von allen Telefonaten, allen SMS und allen Emails der Sender (also z.B. die Telefonnummer) und der Empfänger gespeichert, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort des Teilnehmers. Der Standort wird über die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer befindet, realisiert. Die Genauigkeit liegt zwischen ~1km außerorts und innerorts ~100m. Diese Daten werden beim Telekommunikationsunternehmen selbst (also z.B. der Telekom, 1&1 oder Vodafone) gespeichert und für 6 Monate aufbewahrt. Inhalte werden dabei nicht gespeichert.
Am 2. März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt. Die gespeicherten Daten mussten sofort gelöscht werden. Begründung dafür war aber nicht die Überwachung an sich, sondern vor allem der Umgang mit den Daten und die Art der Speicherung. Also die Speicherung bei den Internetanbietern selbst – und nicht durch staatliche Stellen – als Grund für die Verfassungsmäßigkeit. (Quelle: Entscheidung des BVerfG Absatz 213)
Ein grundsätzliches Verbot der Verkehrsdatenüberwachung wurde nicht ausgesprochen. Seit diesem Tag werden immer wieder Forderungen nach einer Wiedereinführung der VDS laut. So fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die CDU und andere auf, ein neues Gesetz zu formulieren, welches vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Die VDS ist also noch lange nicht vom Tisch und könnte uns bald wieder über die EU-Ebene auf die Füße fallen: Momentan überprüft, laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, „welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden“.
In einem Interview mit „Die Zeit“ sagte sie zudem:
„Es wäre voreilig von mir, jetzt schon etwas zu den Ergebnissen zu sagen.“ Eine Verschärfung aber kann als unwahrscheinlich gelten, eher das Gegenteil. Schließlich sagte Malmström, dass die EU-Richtlinie nur wenige Monate nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schlecht vorbereitet gewesen sei und sehr schnell verabschiedet wurde: „Ich glaube, dass das zu hastig war.“
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass Politiker alles in Gesetze „gießen“, um „es“ passend zu machen. Dagegen müssen wir auf die Straße gehen, um für unsere Bürgerrechte zu kämpfen.
Wie einzelne Abgeordnete damals bezüglich der VDS gestimmt haben, könnt ihr übrigens unter Abgeordnetenwatch sehen.
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