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Schulen in der Urheberrechtsfalle

Update 2011-11-21: Stellungnahme des Landesschülerrat Sachsen:

Gesamtvertrag zieht inakzeptable Folgen nach sich

 Rund 32,6 Mio Euro soll der Freistaat Sachsen von 2011 bis 2014 dafür bezahlen, dass Lehrer Kopien von Werken in ihrem Unterricht verwenden dürfen.

Und das ist nicht einmal die schockierendste Bedingung des „Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG“.

Dieser Gesamtvertrag, der zwischen den Verlagen, den Kultusministerien der 16 Bundesländer, den Verwertungsgesellschaften WORT und Musikedition und der ZFS(Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) geschlossen wurde, sieht einige Einschränkungen für die Arbeit mit Kopien von Werken im Unterricht vor.

Lediglich 12% (aber nicht mehr als 20 Seiten) dürfen von einem Werk kopiert und im Unterricht verwendet werden. Auch das Kopieren von Zeitschriften und Musiknoten ist nur in geringen Umfang erlaubt.

Zusätzlich schreibt der Vertrag vor, dass eine Digitalisierung der Kopien und deren Verwendung bzw. Weiterleitung zu unterlassen ist.

Um die Einhaltung dieser Vorschrift auch wirklich überprüfen zu können, sollen Computer von 1% der Schulen jedes Bundeslandes mit einer Plagiatssoftware durchsucht werden.

Der LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) findet den Inhalt des Vertrags inakzeptabel. Zum einen bedeutet er eine ungeheure Einschränkung für Lehrer in Bezug auf die Wahl von Unterrichtsmaterial, die sich auch unmittelbar negativ auf die Schüler auswirken kann. Zum anderen ist der Staat durch den Gesamtvertrag gezwungen, das Handeln der Lehrer ständig zu überprüfen und zu kontrollieren. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, wie solch eine regelmäßige Überprüfung realisiert werden soll und welche Konsequenzen auf Lehrer zukommen, die die Vorschriften des Vertrags nicht einhalten.

Als noch viel bedenklicher empfindet der LSR Sachsen allerdings die Untersuchung von Rechnern durch eine Plagiatssoftware, die den Ländern durch die Verlage zur Verfügung gestellt wird. Es stellt ganz klar eine Bedrohung des Datenschutzes dar, wenn Schulcomputer, auf denen Daten über Lehrer und Schüler gespeichert sind, mit einer Software, die ohne Weiteres missbraucht werden kann, durchsucht werden.

Sicher ist, dass die betroffenen Rechner komplett durchsucht werden müssen (also auch E-Mails, Hausarbeiten von Schüler usw.), um eine illegale Digitalisierung von Werken ausschließen zu können.

Somit bedeutet diese Durchsuchung nicht nur eine Gefahr für den Datenschutz, sondern auch ein großes Misstrauen der Verlage und des Staates gegenüber seinen eigenen Angestellten, den Lehrern.

Welche Konsequenzen ein Vertragsbruch, sei es ein zu hoher Umfang an Kopien oder das Digitalisieren dieser, nach sich zieht, ist bisher unklar.

Klar dagegen ist, dass der Vertrag auch in Zukunft heftige Kritik hervorrufen wird und von Seiten der Schüler keinerlei Verständnis für solch einen profitorientierten Beschluss zu erwarten ist.

[Anm.: Der Landesschülerrat ist unter www.lsr-sachsen.de  erreichbar.]

Meldung der Piraten Sachsen am 31.10.2011:

Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.

Books and Mouse with a cross (CC-BY-SA)„Durch den Vertrag werden Lehrer unter Generalverdacht gestellt; ohne Not werden in diesem Disziplinarmaßnahmen zusätzlich zu den existierenden Möglichkeiten nach Zivil- und Strafrecht gefordert. Dies führt im Endeffekt dazu, dass sich Schulleitungen zweimal überlegen Computer für den Unterrichtseinsatz vorzuhalten“, mahnt Andreas Romeyke, Landesvorsitzender der Piratenpartei Sachsen, an.

Die Verlage werden ermächtigt, mithilfe eines Plagiatsscanners die Festplatten der Rechner von mindestens ein Prozent der Schulen jährlich durchsuchen zu lassen. Was bei einem vermeintlichen Fund auf der Festplatte geschieht, ist unklar: Was erfährt der Verlag und wie werden diese Daten übermittelt? Wer darf Daten löschen? Kann gar die komplette Festplatte beschlagnahmt werden? Welche disziplinar- und zivilrechtlichen Konsequenzen hat dies für betroffene Lehrkräfte? „Schule stellt einen sozialen Raum für die Lehrenden und die Lernenden dar. Maßnahmen, wie die Haftung auf Schulleitung und Lehrende auszulagern, können sowohl das Vertrauensverhältnis innerhalb des Lehrerkollegiums, als auch das der Schüler zu den Lehrkräften nachhaltig stören“, so Matthias Stein, bildungspolitischer Sprecher der Piratenpartei Sachsen.

Die Piratenpartei fordert eine generelle Verwendung von Lehrmitteln unter freien Lizenzen. Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung von Inhalten. Andreas Romeyke dazu: „Gute Lehrer verwenden vorgefertigte Unterrichtsmaterialien nicht einfach so, sondern passen diese an die Belange ihrer Schüler an. Die im Vertragswerk festgelegten Einschränkungen werden darauf hinauslaufen, dass der Unterricht verarmt oder sich gute Lehrer den freien Alternativen, z. B. Lehrmaterialien unter Creative Commons (wikibooks) zuwenden. Freier Zugang zu Bildung und Wissen muss Vorrang vor kommerzieller Verwertung haben.“

Die Regelung wurde im Rahmen des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zwischen den Bundesländern, den VGn Wort und Musikedition (Zentralstelle Fotokopieren an Schulen, ZFS), sowie den Verlagen, vertreten durch den VdS Bildungsmedien e.V., geschlossen. Darin verpflichten sich die Länder weiter dazu, für Kopien kleiner Teile von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Texten und für Notenblätter von Musikstücken für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 32,6 Mio. Euro zu zahlen. Diese Kosten sind eine Form von Bildungsgebühren und schränken den Zugang zu Bildung ein. Auch deshalb lehnt die Piratenpartei den Vertrag ab.

Update 2011-11-1

Sehr lesenswerter Blogbeitrag eines Lehrers ist unter http://herrlarbig.de/de/2011/11/01/betreff-schultrojaner-liebe-schulbuchverlage/ zu finden. Anfragen an das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an die  Gewerkschaft  Erziehung und Wissenschaft, an den Landeselternrat und an den Landesschülerrat sind draußen.


Die verwendete Grafik basiert auf Grafiken von http://openclipart.org

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