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Vogelfutter-Strafverfahren eingestellt

Am Mittwoch, den 03.08.2016, fand im Amtsgericht Chemnitz die Hauptverhandlung im Strafprozess gegen den politischen Geschäftsführer der Piraten Sachsen, Mark Neis, und das Stadtratsmitglied Toni Rotter statt.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Piraten vor, unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben zu haben. Es handelte sich dabei um Hanfsamen, die im Tierhandel legal als Vogelfutter oder Angelhanf verkauft werden. Das Verfahren wurde nach § 153 StPO mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Die beschlagnahmten Flyer werden die Piraten zurückerhalten.

„Damit ist klargestellt, dass es sich bei dem Verteilen von Vogelfutter nicht um eine verfolgungswürdige Straftat handelt“, so Stadtrat Toni Rotter. „Stattdessen haben wir aufgezeigt, dass keine Pflanze illegal sein sollte. Wir nehmen das als erneuten Hinweis darauf, dass die Gesetzeslage in diesem Bereich endlich geändert werden sollte.“ Mark Neis führt weiter aus: „Wir danken nochmals ausdrücklich allen, die uns bei dem Verfahren unterstützt haben. Was von den eingesammelten Spenden übrig bleibt, werden wir einsetzen, um politische Aktionen zur Hanflegalisierung zu unterstützen.“

CC BY Wolfgang Dudda
CC BY Wolfgang Dudda

Wie es zu dem Verfahren kam und alles rund um das #Vogelfutter findet ihr auf gebtdasvogelfutterfrei.de.

1 Kommentar zu “Vogelfutter-Strafverfahren eingestellt

  1. Thomas Homilius

    Zitat:
    „Das Verfahren wurde nach § 153 StPO mangels öffentlichen Interesses eingestellt.“

    Waere eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO nicht besser gewesen? Kann der Beschuldigte nicht genau das verlangen?

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