Das Land Sachsen hat eine lange und historisch gut dokumentierte Geschichte. Vieles davon ist uns vor allem in der Residenzstadt Dresden erhalten geblieben, da hier die Schlösser und Gemächer des damaligen Adels liegen. Viele davon mussten nach dem Zweiten Weltkrieg in mühevoller Arbeit wieder aufgebaut werden.
Nicht nur die Einwohner erfreuen sich an diesem Kulturgut, sondern auch zahlreiche Touristen, die jedes Jahr nach Dresden kommen – keine Top Ten der beliebtesten Reiseziele in Deutschland kommt mittlerweile ohne Dresden aus. Ein weiterer Grund dafür sind nicht nur die Schlösser und Residenzen an sich, sondern auch, was sie beinhalten – Museen und Schatzkammern mit Rüstungen, Edelsteinen, Kleidern und Waffen, die noch zum Teil aus dem Mittelalter stammen.
Umso härter traf natürlich die Nachricht dieses Jahr, dass das Grüne Gewölbe Dresden, in dem zahlreiche solcher wertvollen Gegenstände ausgestellt waren, in einer nächtlichen, scheinbar lange vorher geplanten Aktion ausgeraubt wurde. Zahlreiche wertvolle Gegenstände konnten die Diebe dabei entwenden, deren Wert bisher kaum abgeschätzt werden kann. Für Tage liefen die Schlagzeilen heiß, doch scheinbar fiel es der Polizei schwer, die Spur zu den Tätern verfolgen zu können. Sogar eine Sendung von „Aktenzeichen XY ungelöst“ gab es zu dem Thema, nach der einige Anrufer Hinweise gaben, denen die Polizei nachging.
Auch mithilfe eines Bildes wollte die Polizei die Öffentlichkeit einbeziehen und bat um Hinweise: Einige Tage nach der Tat wurde die Aufnahme einer Überwachungskamera veröffentlicht. Darauf zu sehen ist ein weißes Auto, mutmaßlich das Fluchtfahrzeug der Täter. Aufgenommen wurde das Bild von einer Kamera, die am Ballhaus Watzke im Stadtteil Pieschen hängt.
Es scheint wie ein glücklicher Zufall. Sollte das Bild wirklich bei der Ergreifung der Täter helfen, würden Polizei, Politik und viele Menschen die Fahndung damit als Erfolg betrachten. Doch ein Beigeschmack bleibt: Warum nimmt ein privates Unternehmen wie das Ballhaus Watzke eine öffentliche Straße auf? Wie lange werden diese Aufnahmen gespeichert? Wer schaut sich diese an, was passiert damit?
Die Privatsphäre endet nicht im öffentlichen Bereich. Deswegen gibt es in Deutschland strenge Regeln, wer was und wann in der Öffentlichkeit aufnehmen darf. Grundsätzlich gilt hierbei, dass Überwachungskamera nur das eigene Grundstück, nicht aber den öffentlichen Bereich aufnehmen dürfen. Ausnahmen kann es natürlich geben, die Regel allerdings ist dies nicht. Doch gerade in Pieschen in der Nähe des Ballhauses findet man viele Überwachungskameras von verschiedenen Unternehmen, die vermuten lassen, dass nicht zulässige Aufnahmen von öffentlichen Bereichen gemacht werden.
Wie die meisten Dresdner und Sachsen wünschen wir uns auch, dass die Diebstähle im Grünen Gewölbe aufgeklärt werden. Nichtsdestotrotz dürfen wir dabei unsere Grundrechte nicht zurückstellen. Aus diesem Grund haben wir eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten gestellt und wollen wissen, ob sich dieser bewusst ist, dass hier von privaten Unternehmen im öffentlichen Bereich überwacht und aufgenommen wird, wie viele Unternehmen das sind und ob diese eine rechtliche Grundlage dafür haben.
Mit kommenden Polizeigesetz in 2020 wird die Überwachung in Sachsen bereits durch die Polizei stark verschärft. Biometrische Gesichtskontrollen durch Überwachungskameras sind dabei in einem 30 Kilometer breiten „Grenzstreifen“, der sich durch halb Sachsen zieht (siehe Beitragsbild), erlaubt. Schon allein das stößt unserer Ansicht nach stark an die Grenzen des verfassungs- und datenschutzrechtlich Zulässigen. Nimmt man dazu potenziell tausende Kameras von Privatunternehmen oder Menschen, die den öffentlichen Bereich aufnehmen, sind wir von einer kompletten Überwachung nicht mehr weit entfernt. Das wollen wir verhindern.
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