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Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Sachsen zu Grabe getragen

Heute hat der sächsische Landtag unter Führung der CDU mit dem Steigbügelhalter F.d.P. die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Sachsen exekutiert.

Die F.d.P begründet dies damit, dass man „Wort halten müsse“ – und nun endlich den Aufmarsch von Extremisten unterbinden könne.

Nach Meinung der CDU können diese ja demnächst ihre Kundgebungen außer Hör- und Sichtweite in den Wiesen von Kaditz/Mickten abhalten, damit die Dresdner Bürger sich nicht mit unwürdigem Gedankengut konfrontieren lassen müssen.

Interessant auch das Geschichtsverständnis des CDU-Redners, der, wohl mit der Gnade der späten Geburt, die Verantwortung für den schlimmen Teil der Deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts allein bei den jetzt verwirrten braunen Glatzköpfen sucht.

Die F.d.P. findet es unerträglich, dass Dresdner, die unter der kommunistischen Diktatur litten, in ihrem Gedenken beeinträchtigt werden… – und stellt diese – zweifellos in vielem unrechtmäßige Herrschaftsausübung – auf eine Stufe mit dem Holocaust. Eine Ansicht, die durchaus auch schon als Verharmlosung des Holocaust angesehen werden kann.

Beiden gemein ist, dass die heutige Mitte sich nur in der Opferrolle sieht. Aber wir stehen als Bürger Deutschlands alle in der Verantwortung für unsere Geschichte – und können diese nicht an ein paar „Bad Boys“ entsorgen.

Wir Piraten stehen bedingungslos für den Erhalt der Freiheit und der bürgerlichen Grundrechte gerade im Bewusstsein und Verantwortung um unsere Geschichte – auch ihrer schlimmsten Auswüchse.

Wir vertrauen darauf, dass dieses Gesetz, das ein Grundrecht unter wagen Vermutungen einer potentiellen Gefährdung anderer Rechtsgüter außer Kraft setzt, keiner Instanz der Verfassungsgerichtsbarkeit Stand hält.

Pavia Herpster

5 Kommentare zu “Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Sachsen zu Grabe getragen

  1. Mr. Smith

    Hi

    Bitte die Fakten nicht vergessen!
    – Was wurde beschlossen und einen Link dazu.
    – Wer ist davon betroffen und warum
    – wann steht ja im Artikel

    Grüße
    Smith

  2. Andre Stuewe

    Hier einige Links, da die Details des Beschlossenen noch nicht veröffentlicht wurden:
    * MDR #1
    * MDR #2
    * DNN
    * Dresden Fernsehen

  3. Mr. Smith

    @Andre Vielen Dank!

  4. für Piratenpartei Formulierung extrem unwürdig, hab schon gedacht ich bin hier bei der Linkspartei…

    unnötige Dramatisierung etc. …

  5. @anonym1
    Dramatisch – ja! Hier werden demokratische Grundrechte einer Symbolpolitik geopfert.

    Klar – wem es nur um die Möglichkeit des Verbotes von NeoNazi-Aufmärschen geht, der kann mit dem Gesetz zufrieden sein.

    Wer dagegen für Meiungsfreiheit – auch von Neonazis ist, kann den Vorschlag von Herrn Marco Schiemann in der Beratung am 20.1.2010 die Demonstranten können ja in Kaditz/Mickten ihre Meinung kundtun – damit die „Bürger“ im Zentrum ungestört bleiben – nicht akzeptieren.

    Wer Meinugsfreiheit will, muss diese auch an maßgeblichen und symbolträchtigen Ortenzulassen. Als einzige Orte hat das Versammlungsgesetz auf Bundesebene Denkmale von herausragender Bedeutung für die Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausgenommen – und an diesen Rahmen ist auch Sachsen gebunden.

    Weder die Frauenkirche – gewiss ein Symbol, aber nicht für die Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft – sondern vielleicht für die Versöhnung danach . noch das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig erfüllen diese – auch vom BVerFG deutlich abgegrenzte Sondernorm.

    Es ist viel Unrecht geschen in 40 Jahren DDR – und auch diese Geschichte muss aufgearbeitet werden – aber eine Gleichsetzung mit dem Holocaust ist nicht zulässig.

    Hier wird zum Zwecke der Symbolpolitik ein wesentliches Grundrecht gebeugt – statt auf den Diskrus zu vertrauen – wie es das BVerfG vorgegeben hat.

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