ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis. Die Einkommensnachweise werden nicht nur, wie bisher, den Angestellten ausgehändigt, sondern ebenfalls noch in Form eines multifunktionellen Datensatzes an eine zentrale Speicherstelle gesendet. Diese Daten werden dort für höchstens 5 Jahre gespeichert. Behörden können dann, mit dem Einverständnis des leistungsberechtigten Bürgers, die Daten online abfragen.
Besonders hervorzuheben sind Daten wie die Höhe des Gehalts, Religionszugehörigkeit, Beschäftigungsort und Fehlzeiten. Dabei wird auch festgehalten, wie diese Fehlzeiten entstanden sind, zum Beispiel durch Streik. Ebenso wird gespeichert, ob eine Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers zustande gekommen ist, jedoch nicht, ob es ein Fehlverhalten vom Arbeitgeber gab.
In der zentralen Speicherung von Personaldaten aus über drei Millionen Unternehmen und der Onlineabfragemöglichkeit, sehen wir eine Schwachstelle, die zum Missbrauch der Daten führen kann.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
- Informationen zu ELENA von der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Kritische Informationsseite zum ELENA-Verfahren
Ahoi,
die Fehlzeiten durch Streik werden in einem nachgebessertem Entwurf vom Januar nicht mehr gesondert erfasst.
Siehe:
http://nachrichten.rp-online.de/politik/regierung-bessert-nach-ndash-elena-weist-keine-streiktage-aus-1.61810
Und:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31829/1.html
Die Religionszugehörigkeit wird auch nicht ‚direkt‘ erfasst sondern allenfalls ‚indirekt‘ über die Erfassung der Kirchensteuer. Ob jemand also etwa Moslem oder Buddhist oder Atheist ist wird nicht gepeichert.
Weitere nützliche Informationen findet man hier:
http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren