Diskriminierend und jede Menge Zusatzarbeit für Behörden: die seit April 2024 in sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren ist eine komplette Katastrophe.
Das Ziel sei eine Entlastung der Behörden gewesen, der Sächsische Flüchtlingsrat zeigt jetzt jedoch auf, warum diese Rechnung nicht aufging.
Denn in dessen Beratungsstellen kommen aktuell immer mehr Menschen mit Mahnungen wegen der Bezahlkarte. Der Grund dafür ist, dass jede einzelne Überweisung extra genehmigt werden muss, auch Dauerüberweisungen. Die zuständigen Behörden kommen deshalb mit der Bearbeitung der Anträge schlicht nicht hinterher. Und genau das hat Auswirkungen auf den Alltag und die Integration der Betroffenen. So wurde laut Berichten des Flüchtlingsrates einem Mann deshalb sein Deutschlandticket gekündigt, das er aber eigentlich brauche, um zu einem Sprachkurs zu kommen. Oder einem 12-jährigen Jungen konnte der Betrag für das Fußballtraining nicht gezahlt werden, da sein Verein kein passendes Kartenlesegerät hat. Glücklicherweise verzichtete deshalb der Verein vorerst auf Mitgliedsbeiträge, bis eine Regelung gefunden wurde. Aber so viel Mitgefühl kommt nicht allen entgegen, die jetzt durch die Bezahlkarte in ihrem täglichen Leben eingeschränkt werden. Und laut Flüchtlingsrat häufen sicht die Fälle sachsenweit.
Zudem ist die Bezahlkarte in der Form, wie sie in Sachsen aktuell vergeben wird, absolut nicht dafür geeignet, den Asylsuchenden die Möglichkeit zu geben, ihre alltäglichen Besorgungen zu erledigen. So akzeptieren beispielsweise Wochenmärkte, kleine Lebensmittelmärkte oder auch Sozialkaufhäuser die Karte meist nicht und selbst in Supermärkten wird die Karte oft abgelehnt. Auch die Einschränkungen für Bargeld treffen oft junge Menschen, etwa wenn Kinder kein Bargeld mehr für Schul-Materialien, Ausflüge oder Essen mitnehmen können.
Fest steht: Die Bezahlkarte in ihrer aktuellen Form ist ein Instrument zur Überwachung und Gängelung von Geflüchteten, nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn die Idee, den asylsuchenden Menschen ein bargeldloses Zahlungsmittel zu geben, auch bevor sie formell ein Konto in Deutschland eröffnen können, richtig ist, ist diese Ausgestaltung inakzeptabel. So handelt es sich eher um eine Diskriminierungskarte, nicht um eine Bezahlkarte.
Diskriminierend und jede Menge Zusatzarbeit für Behörden: die seit April 2024 in sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren ist eine komplette Katastrophe.
Das Ziel sei eine Entlastung der Behörden gewesen, der Sächsische Flüchtlingsrat zeigt jetzt jedoch auf, warum diese Rechnung nicht aufging.
Denn in dessen Beratungsstellen kommen aktuell immer mehr Menschen mit Mahnungen wegen der Bezahlkarte. Der Grund dafür ist, dass jede einzelne Überweisung extra genehmigt werden muss, auch Dauerüberweisungen. Die zuständigen Behörden kommen deshalb mit der Bearbeitung der Anträge schlicht nicht hinterher. Und genau das hat Auswirkungen auf den Alltag und die Integration der Betroffenen. So wurde laut Berichten des Flüchtlingsrates einem Mann deshalb sein Deutschlandticket gekündigt, das er aber eigentlich brauche, um zu einem Sprachkurs zu kommen. Oder einem 12-jährigen Jungen konnte der Betrag für das Fußballtraining nicht gezahlt werden, da sein Verein kein passendes Kartenlesegerät hat. Glücklicherweise verzichtete deshalb der Verein vorerst auf Mitgliedsbeiträge, bis eine Regelung gefunden wurde. Aber so viel Mitgefühl kommt nicht allen entgegen, die jetzt durch die Bezahlkarte in ihrem täglichen Leben eingeschränkt werden. Und laut Flüchtlingsrat häufen sicht die Fälle sachsenweit.
Zudem ist die Bezahlkarte in der Form, wie sie in Sachsen aktuell vergeben wird, absolut nicht dafür geeignet, den Asylsuchenden die Möglichkeit zu geben, ihre alltäglichen Besorgungen zu erledigen. So akzeptieren beispielsweise Wochenmärkte, kleine Lebensmittelmärkte oder auch Sozialkaufhäuser die Karte meist nicht und selbst in Supermärkten wird die Karte oft abgelehnt. Auch die Einschränkungen für Bargeld treffen oft junge Menschen, etwa wenn Kinder kein Bargeld mehr für Schul-Materialien, Ausflüge oder Essen mitnehmen können.
Fest steht: Die Bezahlkarte in ihrer aktuellen Form ist ein Instrument zur Überwachung und Gängelung von Geflüchteten, nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn die Idee, den asylsuchenden Menschen ein bargeldloses Zahlungsmittel zu geben, auch bevor sie formell ein Konto in Deutschland eröffnen können, richtig ist, ist diese Ausgestaltung inakzeptabel. So handelt es sich eher um eine Diskriminierungskarte, nicht um eine Bezahlkarte.