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Nach Datenschutz-Beschwerde: Biometrische Gesichtserkennung in Sachsen inzwischen Normalität – Wir fordern Einsatz-Verbot

2 Überwachungskameras an einer Wand. Darunter steht: Biometrische Gesichtserkennung in Sachsen inzwischen Normalität. Das Bild ist in orange gefärbt.

Vor zwei Monaten wandte sich unsere Dresdner PIRATEN-Stadträtin Anne Herpertz für uns an die Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte mit einer Beschwerde bezüglich eingesetzter biometrischer Echtzeit-Gesichtserkennung in Sachsen, wie auch Netzpolitik berichtete. Inzwischen liegt eine endgültige Antwort der Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor.

In dem Schreiben wird der Einsatz von biometrischer Gesichtsüberwachung in Sachsen in mindestens 21 Fällen beschrieben, die ihrerseits gerichtlich angeordnet wurden. Dabei handele es sich vorrangig um retograde Gesichtsabgleiche, der Fall in Berlin sei der einzige, in dem Echtzeit-Erkennung eingesetzt worden sei. Hierbei ist zu betonen, dass bei 21 Fällen nicht mehr die Rede von Einzelfällen sein kann, sondern die Praxis der biometrischen Überwachung bereits längst zum Standard geworden ist. Gleichzeitig stellt die Datenschutzbeauftragte jedoch fest, dass die bestehende Strafprozessordnung biometrische Massenüberwachung nicht abdeckt.

Anne Herpertz, die auch PIRATEN-Kandidatin für die Landtagswahl in Sachsen ist, kommentiert das Schreiben wie folgt:

„Dass es sich um retrograde Abgleiche von Gesichtern statt Echtzeit-Überwachung handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass biometrische Überwachung stattfindet. Außerdem wirft eine rückläufige Überwachung neue Fragen bezüglich Datensammelei und Vorratsdatenspeicherung auf. Die Datenschutzbeauftragte stellt selbst fest, dass die bestehende Strafprozessordnung diese Praxis nicht abdeckt. Während die Datenschutzbeauftragte im Sinne der Unabhängigkeit keine Anweisungen an Gerichte richten kann, so könnte sie dennoch den Staatsanwaltschaften untersagen, biometrische Überwachung zu beantragen. Dazu fordere ich sie explizit auf. Da gerade im Bundestag die Umsetzung des AI-Acts diskutiert wird, braucht es jetzt ein klares Verbot des Einsatzes solcher Techniken in Deutschland!“

Deshalb bleiben wir für euch am Thema und kämpfen weiter gegen immer neue Überwachungsmaßnahmen. An dieser Stelle auch ein großes Danke an alle, die ebenfalls über die zunehmende Überwachung in Sachsen berichten und sich dieser entgegenstellen. Mehr zum aktuellen Einsatz der biometrischen Überwachung mit PerIS lest ihr z.B. hier bei netzpolitik.org.