Am 11.10.2011 hatte der Landesverband Sachsen der Piratenpartei einen in der Bundespartei erarbeiteten, 40 Fragen umfassenden Offenen Brief zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts „Staatstrojaner“ veröffentlicht. Angeschrieben wurden neben allen im Landtag vertretenen Fraktionen (ausgenommen der NPD) u.a. auch das Landeskriminalamt Sachsen sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen.
Mittlerweile haben uns Antworten der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD erreicht. Geantwortet hat außerdem das Landeskriminalamt Sachsen. Wie angekündigt veröffentlichen wir hier die Antworten.
Update 28.10.: Antwort des Präsidialbüros des Sächsischen Landtags hinzugefügt.
Update 11.11.: Antwort der LINKEN hinzugefügt.
Die Antwort der FDP
Sehr geehrter Herr Brauer,
obwohl es nicht üblich ist, auf offene Briefe zu antworten, möchten wir dies hiermit trotzdem tun.
Ihren Fragenkatalog können wir Ihnen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hat keine Spähsoftware („Staatstrojaner“) programmiert, in Auftrag gegeben oder eingesetzt und wird dies auch weiterhin nicht tun.
Wenn Sie vermuten, dass andere Institutionen in Sachsen dies getan haben könnten, wenden Sie sich bitte an diese.
Ich gestatte mir aber, Sie auf die Pressemitteilung „Zum Einsatz von sogenannten Trojanerprogrammen durch sächsische Ermittlungsbehörden“ des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa aufmerksam zu machen: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/162596
Sie sehen, dass Justizminister Dr. Jürgen Martens, der auch Mitglied der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag ist, darin dem Einsatz von „Trojanern“, die nicht den gesetzlichen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, eine klare und unmissverständliche Absage erteilt.
Abschließend möchte ich betonen, dass sich die FDP – selbstverständlich auch im Sächsischen Landtag – weiterhin als eine freiheitliche politische Kraft versteht, für die die Rechte der Bürger in Sachen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung ganz oben stehen. Nicht nur unsere Programmatik, sondern auch unser Regierungshandeln ist Ihnen sicher bekannt. Als ein Beispiel möchte ich nur daran erinnern, dass es ohne die Regierungsbeteiligung der FDP nie ein „Löschen statt Sperren“ gegeben hätte, sondern ein staatlich reglementiertes Internet heute bereits Alltag wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Novak
– Pressesprecher –
P.S. Ich habe Ihr freundliches Einverständnis vorausgesetzt, dass ich Ihr Schreiben elektronisch beantworte.
Die Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ihr offener Brief zum Thema Staatstrojaner
Sehr geehrter Herr Brauer, lieber Landesverband der Piratenpartei,
herzlichen Dank für Ihren Brief zum Thema Staatstrojaner. Leider sind wir als Oppositionspartei nicht in der Lage, die Frage – die uns auch brennenden interessieren – zu beantworten, weil uns schlicht und einfach der Zugang zu den Informationen fehlt. Um solche Einzelheiten in Erfahrung zu bringen, müssen auch wir die zuständigen Ministerien/Regierungsstellen auf formalem Weg über Kleine Anfragen, Fragen in den Ausschüssen oder mündliche Fragen im Plenum befragen.
Unser rechtspolitischer Sprecher, Johannes Lichdi, ist nach Bekanntwerden des Trojanereinsatzes auch umgehend aktiv geworden und hat eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung formuliert, deren Antwort bis zum 9.11. eintreffen sollte. Die Kleine Anfrage liegt dem Brief bei und wir schicken Ihnen auch gern die Antwort der Staatsregierung zu, wenn sie uns vorliegt.
Darüber hinaus will Johannes Lichdi die Frage des Einsatzes von Staatstrojanern in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses thematisieren. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass die Auskunftsbereitschaft der Staatsregierung in solchen Fragen sehr unterschiedliche ausfällt.
Wir nehmen allerdings Ihre detaillierten Fragen gern als Anregung für weitere Kleine Anfragen und senden Ihnen gern auch die Ergebnisse dieser Anfragen weiter, wenn Interesse daran besteht.
Mit freundlichen Grüßen,
Antje Hermenau
Fraktionsvorsitzende
→ Siehe dazu auch die Kleine Anfrage Drucksache 5/7176
Die Antwort der SPD
#0zapftis – Offener Brief zur Aufklärung des Sachverhalts
Sehr geehrter Herr Brauer,
im Namen aller Abgeordneten der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag bedanke ich mich für Ihren Offenen Brief, welcher unsere Fraktion am 12. Oktober erreicht hat und in dem Sie im Namen Ihrer Partei zu Recht viele sachlich fundierte Fragen zur möglichen Anwendung eines „Staatstrojaners“ in Sachsen stellen.
Ich kann Ihnen versichern, dass auch die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag sehr daran interessiert ist, aufzuklären, ob und in welchem konkreten Umfang in Sachsen derartige Software eingesetzt wird und wie diese Software im Einzelfall ausgestaltet ist. Denn nur mit diesen Informationen kann festgestellt werden, ob es hierbei zu Rechtsverstößen oder Missbrauch gekommen ist und ob die Grenzen eingehalten werden, welche das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung gezogen hat.
Als Oppositionsfraktion haben wir keine direkten Einblicke in das Handeln der von CDU und FDP getragenen Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden. Aus diesem Grund ist es mir leider nicht möglich, die von Ihnen gestellten Fragen zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Um herauszufinden, ob der „Staatstrojaner“ in Sachsen eingesetzt wurde und ob und in welchem Ausmaß die Polizeibehörden im Freistaat derartige Programme nutzen, um in Ermittlungsverfahren Computer auszuspähen, stehen uns verschiedene parlamentarische Instrumente zur Verfügung. Mithin des wichtigste Instrument stellt das Fragerecht der Abgeordneten dar. Vorteilhaft ist an diesem Instrument zudem, dass sowohl die Kleinen Anfragen selbst, als auch die zugehörigen Antworten der Staatsregierung für die Öffentlichkeit über die Parlamentsdokumentation unter http://edas.landtag.sachsen.de/ zugänglich sind, während beispielsweise Ausschussprotokolle im Regelfall nicht von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können.
Bereits am 10. Oktober hat unsere Rechts- und Innenpolitische Sprecherin MdL Sabine Friedel sich daher der Angelegenheit angenommen und erste Kleine Anfragen an die Staatsregierung gerichtet. Exemplarisch weise ich auf unsere Pressemitteilung vom 10. Oktober 2011, die Anfrage 5/7188 „Einsatz von staatlicher „Spähsoftware“ im Freistaat Sachsen“ und die Anfrage 5/7202 „Geschäftsbeziehungen der Staatsregierung und ihr nachgeordneten Behörden zur Firma DigiTask GmbH“ hin. Die Frist für die Antworten der Staatsregierung läuft am 9. beziehungsweise 13. November 2011 ab. Gerne lassen wir Ihnen anschließend die Antworten zukommen, falls Sie daran interessiert sind. Weitere Anfragen sind geplant, wobei wir uns erlauben würden, auch Elemente Ihrer Fragen dort einfließen zu lassen.
Für vertiefende Gespräche zu Ihrem Offenen Brief – aber auch zu anderen für Sie relevanten Themen – steht die SPD-Fraktion Ihnen gerne zur Verfügung.
Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,
Martin Dulig
Fraktionsvorsitzender
→ Siehe dazu auch die Kleinen Anfragen Drucksache 5/7202 und Drucksache 5/7188
Die Antwort des Landeskriminalamts
Ozapftis – Offener Brief zur Aufklärung des Sachverhalts „Staatstrojaner“
Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns vielmals für Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2011 und das darin bekundete Interesse an den aktuellen Diskussionen rund um den Einsatz des sogenannten „Bundestrojaners“.
Ihrem Antrag auf Beantwortung der in Ihrem Schreiben gestellten 40 Fragen kann jedoch nicht entsprochen werden.
Gründe:
Für die Piraten Partei Sachsen kann aus den gesetzlichen Regelungen kein Anspruch auf Beantwortung der gestellten Fragen hergeleitet werden.
Aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf ergibt sich ein Fragerecht und Anspruch auf Beantwortung nur für Landtagsmitglieder, demnach lediglich für einzelne Abgeordnete des Sächsischen Landtages und für parlamentarische Anfragen aus deren Mitte. Die Piraten Partei Sachsen ist bisher nicht im Sächsischen Landtag vertreten, sodass das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf nicht greift.
Auch ein Fragerecht gemäß § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages besteht für die Piraten Partei Sachsen nicht, weil sie bisher nicht im Sächsischen Landtag vertreten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Höhne
Ständiger Vertreter des Präsidenten
Die Antwort des Präsidenten des Sächsischen Landtags
Sehr geehrter Herr Brauer,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2011. Darin sprechen Sie die Problematik der sogenannten „Staatstrojaner“ an und bitten um die Beantwortung von insgesamt 40 detaillierten Fragen, u.a. zur Software, zu einer möglicherweise beauftragten Firma, zu möglicherweise beteiligten Behörden und Datenüber-mittlungen usw.
Hierzu muß ich Ihnen mitteilen, dass ich als Landtagspräsident über keinerlei eigene Erkenntnisquellen und auch über keine Zu- ständigkeit zur Beantwortung Ihrer Fragen verfüge. Insoweit stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihren Fragen ggf. an das zuständige Ministerium zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Matthias Rößler
Die Antwort der Fraktion DIE LINKE
Dresden, den 9.11.2011
Sehr geehrter Herr Brauer,
Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2011, das Sie im Auftrag des Landesverbandes Sachsen der Piratenpartei zum Thema „Staatstrojaner“ an die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag geschickt haften, habe ich erhalten. Vielen Dank dafür. Aufgrund diverser anderer Verpflichtungen, insbesondere auch im Umfeld unseres Bundes- und Landesparteitages komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten, wofür ich um Verständnis bitte. Was nun Ihr konkretes Anliegen betrifft, so greifen Sie damit ein Problem auf, das in der Öffentlichkeit zurecht hohe Wellen geschlagen hat, parlamentarisch thematisiert werden und natürlich auch politische sowie rechtliche Konsequenzen haben muss. Wir teilen ausdrücklich Ihre kritische Sicht auf den Einsatz so genannter „Staatstrojaner“, den auch wir für eindeutig verfassungswidrig halten. Deshalb hat DIE LINKE nach der Veröffentlichung der Erkenntnisse des Chaos Computer Clubs auch sofort reagiert und einen Dringlichen Antrag in den Landtag eingebracht: „Kein Einsatz von Computerausspähsoftware und Staatstrojanern im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 5/7187 – siehe Anlage). Dieser Antrag sollte nach unserem Willen bereits in der Plenarsitzung am 13.10. behandelt werden; die Landtagsmehrheit lehnte jedoch eine Aufnahme in die Tagesordnung ab. Leider stimmten nicht nur die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP dagegen, sondern auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Daher wird der genannte Antrag nun entweder in einer der nächsten Plenarsitzungen oder im fachlich zuständigen Ausschuss behandelt, was hier sicher der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss sein dürfte.
Nun aber auch noch ein paar Anmerkungen zu den 40 Fragen, die Sie an uns geschickt haben. Sämtliche von Ihnen gewünschten Informationen könnte Ihnen in diesem Fall nur die geben. Es handelt sich jeweils um exekutives Handeln und um Kenntnisse, über die (leider) nur die zuständigen Behrden verfügen, nicht aber Fraktionen des Parlaments, schon gar nicht, wenn sie der Opposition zugehören. Aus diesem Grund ist es uns schlichtweg unmöglich, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen „vollständig und umfassend“ zu beantworten, wie von Ihnen gewünscht. Was allerdings möglich wäre, ist die Einreichung einer Großen Anfrage an die Staatsregierung mit den bereits vorformulierten und eventuell auch weiteren Fragen. Sie als außerparlamentarische Organisation haben diese Möglichkeit nicht, wir als LINKE können dies tun und sind auch gern bereit dazu. Die Regierung muss dann innerhalb von zehn Wochen antworten. Bei der konkreten Erarbeitung des Textes einer solchen Grossen Anfrage, können Sie inhaltlich gern mitwirken, sofern Sie dies wollen und wir könnten das durchaus auch als gemeinsame Initiative öffentlich präsentieren, selbst wenn auf der offiziellen Parlamentsdrucksache logischerweise wir als Fraktion aufgeführt werden.
Sofern Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitte ich um eine entsprechende Rückäußerung, damit ggf. auch eine terminliche Abstimmung erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andre‘ Hahn, MdL
FraktionsvorsitzenderPS: Mit einer Veröffentlichung meines Schreibens auf der Webseite Ihres Landesverbandes bin ich natürlich einverstanden, denn auch wir LINKEN stehen für Transparenz in der Politik. Allerdings bitte ich dann darum, dass auch die Anlage, also unser Antrag zum Thema „Staatstrojaner“ mit ins Netz gestellt wird.
ANHANG:
Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5/ 7187
5. Wahlperiode
Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKEThema: Kein Einsatz von Computerausspähsoftware und „Staatstrojanern“ im
Freistaat Sachsen!Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird ersucht,1. unverzüglich gegenüber dem Landtag dazu Stellung zu nehmen,
- ob und inwieweit bislang im Freistaat Sachsen Computerausspähsoftware, vor allem so genannte Staatstrojaner, zum Einsatz gelangt sind sowie
- wann, in welchen sachlichen und rechtlichen Zusammenhängen, auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Rechtfertigung, gemessen an den Maßstäben der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss zur sog. Online-Durchsuchung vom 27.02.2008 (1 BvR 370/07), dies erfolgt ist.
2. bei bereits laufendem Einsatz von „Staatstrojanern“ oder sonstigen Maßnahmen der heimlichen Online-Durchsicht/-Überwachung, dem Beispiel des Bundeslandes Baden Württemberg folgend, selbige unverzüglich zu unterbinden und alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die heimliche Ausspähung von Computern und dadurch gegebenenfalls von Wohnungen und sonstigen persönlichen Naheräumcn unterbleibt.
Begründung:
In den letzten zwei Tagen wurde durch entsprechende Enthüllungen des Chaos Computer Clubs (CCC) bekannt, dass seitens staatlicher bzw. Strafverfolgungsbehörden, unter offenkundiger Missachtung der insoweit auch entwickelten Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, geheime Spionage- und Ausspähsoftware, gemeinhin bezeichnet als „Staatstrojaner“, zum Einsatz gelangte. Nach voraus gehenden generellen Dementis seitens der zuständigen Bundesbehörden ist inzwischen eingeräumt, dass in vier Bundesländern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern und Niedersachsen, Maßnahmen der verbotenen Online-Durchsuchung (Durchsicht oder Überwachung) angewandt worden sind. Der Einsatz von Trojanerprogrammen, mittels der Gespräche übers Internet abgehört, aber auch Emails und Chatprotokolle gelesen, selbst Bildschirmfotos gefertigt und Daten von der Festplatte heruntergeladen bzw. auf diese aufgespielt werden können, ist rechtsstaatlich höchst umstritten Als eine heimliche Ermittlungsmaßnahme nach ganz überwiegender Rechtsmeinung weder im § 102 StPO noch in einer anderen Bestimmung der Strafprozessordnung die für einen solchen
Grundrechts griff erforderliche Gesetzes- bzw. Rechtsgrundlage.Dr. Andre‘ Hahn
Fraktionsvorsitzender
Dresden, den 11. Oktober 2011Es wird beantragt, den Antrag für dringlich zu erklären.
Eingegangen am: 11. OKT. 2011 Ausgegeben am: 11. OKT. 2011Selbst die BILD – Zeitung charakterisiert dies in ihrer Ausgabe vom 11.10.2011 als eklatanten Bruch der Grundrechte und als eine Praxis des Staates nach dem Muster: „Was funktioniert, ist erlaubt!“ Die Staatsregierung des Freistaates Sachsen hat dem Landtag und der Öffentlichkeit bisher noch nicht verbindlich erklärt, ob, in welchen Zusammenhängen und mit welcher überhaupt denkbaren gesetzlichen Rechtfertigung, derartige „Trojaner“ mit der
damit einhergehenden, außerordentlichen Eingriffsidentität in die Grundrechte betroffener Bürger des Freistaates, zum Einsatz gekommen sind bzw. sich im Einsatz befinden. Dies, so die Sprecher des Sächsischen Innen- wie auch des Sächsischen Justizministeriums am gestrigen Tage, werde „weiterhin geprüft.“ Hierüber unverzüglich informiert zu werden, um daraus notwendige Entscheidungen als Landesparlament abzuleiten, ist angesichts dieser erneuten Aushöhlung des durch Artikel 1 des Grundgesetzes bzw. Artikel 14 der Sächsischen Verfassung geschützten Grundrechtes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, handgreiflich geboten.Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus dem Umstand, dass der besagte Einsatz von sogenannten „Staatstrojanern“ und dem darin liegenden offensichtlichen Verfassungsbruch erst in den letzten beiden Tagen, also nach dem Ablauf der Antragsfrist und der Beschlussfassung durch das Präsidium zur Tagesordnung der 42. und 43. Sitzung des Sächsischen Landtages bekannt geworden ist. Sich noch in der jetzigen Plenarsitzung mit dieser Materie zu befassen ist aus den vorstehend geschilderten Gründen und angesichts des Beispiels von Baden Württemberg, wo Seitens der Landesregierung sofort der laufende bzw. weitere Einsatz derartiger Spionagesoftware durch staatliche Behörden unterbunden wurde, offensichtlich geboten und erforderlich. Damit ist eine rechtzeitige Entscheidung des Landtages im Sinne des Antragsbegehrens nur im Oktoberplenum erreichbar, womit dieser Antrag dringend im Sinne des § 53 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages ist.
Naja, das LKA braucht nicht auf seine Außenwirkung achten. Schade 🙁
Hallo,
Vielleicht sollte man die freundliche Antwort des LKA sich merken, wenn die mal Hilfe wollen: „Für die Polizei Sachsen kann aus den gesetzlichen Regelungen kein Anspruch auf Beantwortung der gestellten Fragen hergeleitet werden.“
Viele Grüße
Klüver
braucht euch nicht zu wundern, dass in deutschland alles drunter und drüber geht, wenn demoktratie keine rechte hat in euer freistaat sachsen.
musst du sein bei partei wo ist regiert und dann brauchst nicht fragen, hast ja alles selbst gemacht. wo bleibt dann demokratie? siehst du, das ist deutschland. immer noch wie frier.
Piraten Partei? Landes Kriminal Amt.