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Dreimal gesprungen, dreimal verfehlt – Versammlungsgesetz höhlt Grundrechte in Sachsen weiter aus

(CC by 3.0 ): Tobias M. Eckrich, http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DerUnterstrich

Die sächsische Piratenpartei stellt mit Bedauern fest, dass der
sächsische Landtag bereits zum dritten Mal ein wahrscheinlich
verfassungswidriges Versammlungsgesetz verabschiedet hat.

„Diese Entscheidung ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll.“ erklärte der Vorsitzende Andreas Romeyke, „auch im dritten Anlauf wird das Gesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof scheitern. Dieser Entwurf wurde direkt vor den am 13. Februar zu erwartenden Großdemonstrationen in Dresden durch den Landtag geprügelt. Es ist ein weiterer Versuch der Law and Order Fraktion der CDU die Grundrechte auszuhöhlen. Vordergründig wird von den Befürwortern des Gesetzes angeführt, es ginge darum bedeutende  Plätze und Denkmäler nicht zum Spielball politischer Interessen zu machen. Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, daß es der CDU nicht darum geht politische Symbole zu verhindern, sondern Symbolpolitik zu machen. Eine Auseinandersetzung mit den Ursachen des Rechtsextremismus in Sachsen soll aus ihrer Sicht gar nicht stattfinden. Es ist ihnen lieber, das Problem weiterhin unter den Teppich zu kehren. So kriminalisiert die Staatsregierung lieber den Bürger mit Aktionen, wie dem Handygate, anstatt eine politische Diskussion über die Zukunft unseres Freistaates zu führen.“

Die sächsische Staatsregierung scheint es auch im dritten Anlauf nicht  geschafft zu haben ein verfassungskonformes Versammlungsgesetz zu  entwerfen. Nachdem bereits 2003 und 2011 sächsische Versammlungsgesetze vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurden haben auch dieses Mal bereits mehrere Abgeordnete Klagen gegen das heute verabschiedete Versammlungsgesetz angekündigt. Florian Bokor, Beisitzer im  Landesvorstand, sagte hierzu: „Wir finden es nicht nur faul, dass sich die Landesregierung noch nicht einmal die Mühe gemacht hat so zu tun als ob sie auf die Kritik des Verfassungsgerichts eingeht.“

Es sieht so aus als ob die Landesregierung einmal mehr im Vorfeld der zu erwartenden Demonstrationen um den 13. Februar in Dresden auf Biegen und Brechen ein Versammlungsgesetz verabschieden will ohne hierbei das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Auge zu haben. „Die Aussage der CDU-Fraktion: „Neues Versammlungsgesetz dient dem Schutz der Menschenwürde“ ist schlicht falsch. Auch dieses Versammlungsgesetz stellt in unseren Augen eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Versammlungsfreiheit dar. Es geht der CDU nicht darum die Würde der Opfer oder historisch bedeutsamer Orte zu schützen. Es geht ihnen viel mehr darum öffentliche Kritik an ihrem Handeln zu unterbinden.“

2 Kommentare zu “Dreimal gesprungen, dreimal verfehlt – Versammlungsgesetz höhlt Grundrechte in Sachsen weiter aus

  1. Ähm was wurde denn geändert? Worin bestehen denn die Einschränkungen? Wäre irgendwie gut wenn das auch in dem Eintrag vorkommen würde.

  2. Ich hätte mir dann doch ein paar Quellenverweise aka Links gewünscht.

    Hiermit seien sie ergänzt:

    Ausschussbericht und die Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses:

    http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7927&dok_art=Drs&leg_per=5

    Und die Videoaufzeichung der Debatte:

    http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/videoarchiv/top.do/48/6/nd7614/13656

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