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Auch nach kleineren Änderungen immer noch ein Überwachungshandbuch

Der Entwurf für die aktuelle Polizeirechtsnovelle ist untragbar

Eine Szene in einem Bus. Mehrere Menschen sitzen auf den Plätzen im Bus, alles ist in Lila gefärbt. Eine eingefügte Kamera in der linken oberen Ecke ist in Richtung einer Person in der vorderen rechten Ecke gerichtet. Kamera und diese Person sind in Orange gefärbt. Außerdem ist links neben der Person in Weiß zu lesen: Datenanalysen, Verhaltensscanner, Gesichtersuche im Netz.
Piraten Sachsen, CC BY-SA

Kommentar von Stephanie Henkel

In einer Woche, am 27. März 2026, trifft sich der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport des Sächsischen Landtages. Geplant ist, dass in dieser Sitzung Expert*innen zur geplanten Polizeirechtsnovelle angehört werden.

Da wir Pirat*innen zu so einer Anhörung leider nicht geladen werden, auch wenn wir uns schon länger mit der geplanten Änderung des Sächsichen Polizeivollzugsdienstgesetz beschäftigen, gibt es hiermit eben eine kleine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

Den aktuellen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“ findet ihr in Volltext hier.

tl;dr

Für die „Too long; didn’t read“-Fraktion vorab: Der Entwurf ist eine Katastrophe und würde das eh schon extrem repressive Sächsische Polizeirecht in unangemessener Form weiter verschärfen. Die Verfassungsgerichtsentscheidung aus dem Januar 2024, nach der Teile des Sächsischen Polizeirechts bis Ende Juni 2026 überarbeitet werden müssen, verlangt die geplanten übertriebenen Überwachungsmaßnahmen, die auch noch mit jeder Menge extrem fehleranfälliger KI gespickt sind, nicht. Kein demokratisches Mitglied des Sächsischen Landtags kann dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form mit guten Gewissen zustimmen und der Entwurf darf so nicht beschlossen werden. Seid laut dagegen!

Aber wie komme ich darauf? Das zeige ich an drei geplanten Maßnahmen aus dem Gesetzestext.

Datenanalyse – Palantir eine Absage zu erteilen reicht nicht!

Automatisierte Datenanalyse wird nicht plötzlich ungefährlich, nur weil sie nicht durch Palantir-Software geschieht. Natürlich ist es gut, dass in der aktuellen Vorlage ausdrücklich festgelegt wird, dass es keine weiteren Verhandlungen mit der Sächsischen Regierung und Palantir geben wird. Trotzdem wird gerade nach einem Ersatzprodukt gesucht, dass vergleichbare Funktionen wie etwa Palantir Gotham hat.

Für die Datenanalyse ist aktuell ein Drei-Stufenmodell vorgesehen, bei dem Polizist*innen auf erster Stufe ohne weitere Hindernisse personenbezogene Daten recherchieren dürfen (außer biometrische Daten und Daten aus der Wohnraumüberwachung) und auf letzter Stufe, nach einem leicht zu erhaltenden richterlichen Beschluss, KI zum Einsatz kommen soll. Das bedeutet konkret, dass die Polizei zukünftig Software für die „automatisierte Datenanalyse mittels regelbasierter oder selbstlernender Systeme“ nutzen soll. Auch sollen sogenannte KIs zukünftig mit Polizeidaten trainiert werden. Also soll zukünftig eine noch nicht näher bestimmte Software zukünftig mit von der Polizei erhobenen Daten zu Wohnort, Vorstrafen, privaten Informationen aus Ermittlungen und ähnlichen Daten trainiert werden und dann soll diese Software auch noch eigene Analysen anstellen. Außerdem wird eine Weitergabe an Drittanbieter und die Bildung von Verhaltensprofilen beschrieben. Jedoch nähere Hinweise zum Einsatz, der Regulierung (auch durch Menschen), der Datenhaltung oder auch nur irgendwelcher Standards lässt das aktuelle Papier vermissen. Was es jedoch gibt, ist eine sehr weiche Formulierung zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten, die erfolgen soll, wenn es nicht zu viel Aufwand ist.

Auch wenn aktuell nicht damit zu rechnen ist, dass Daten aus Sächsischen Polizeidatenbanken direkt bei Palantir landen, heißt das nicht, dass die Daten nicht über Umwege über die Zusammenarbeit mit anderen Polizeibehörden, die sehr wohl mit Palantir zusammenarbeiten (wollen) dort landen oder dass eine vergleichbare Software eines anderen Unternehmens ungefährlicher wäre. Der Einsatz von automatisierten Datenanalysen ist immer eine große Gefahr. Nicht nur, weil die Analysen selbstredend fehlerhaft sind, sondern weil sie als Grundlage massenhaft Daten benötigen. Daten, die über uns alle erhoben werden, die missbraucht und gestohlen werden können. Es entstehen riesige Datenbanken, die immer mehr miteinander verknüpft werden sollen, bei denen bald nicht mehr ersichtlich sein wird, welche Daten durch staatliche oder private Überwachung erhoben wurden und welche Daten irgendein Programm hinzugedichtet und halluziniert hat. Was kann da nur schiefgehen?

Verhaltensscanner und Gesichtserkenner – Wenn die KI auf den ersten Blick sagt, du seist kriminell

War euch das mit den Datenanalysen und Datenbanken noch zu abstrakt? Dann lasst uns konkreter werden. Zum Beispiel soll „intelligente Videoüberwachung bis hin zu biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung“ die Sächsische Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützen.

Zukünftig sollen also nicht mehr Beamt*innen die Videos überprüfen, die z.B. auf öffentlichen Plätzen erstellt werden, sondern eine sogenannte KI. Durch Verhaltensscanner und Gesichtserkennung soll festgestellt werden, wer eine potenzielle Gefahr ist – Was wiederum bedeutet, dass von allen Menschen Daten gesammelt und diese Daten analysiert werden müssen, um „auffälliges Verhalten“ identifizieren zu können. Das zukünftig übrigens nicht nur an vermeintlich gefährlichen Bahnhöfen, sondern auch im Öffentlichen Nahverkehr.

Um bei solchen Analysen aufzufallen, reicht dann auch Verhalten, dass von der Norm abweicht. Du hast eine Verletzung am Knie vom Sport und hinkst deshalb etwas und hast dann noch einen großen Mantel an unter dem du ein Buch vor dem Regen beschützt? Dann pass lieber auf, dass keine Kamera in der Nähe ist, bevor irgendein Programm berechnet, dass du sicherlich eine Schusswaffe versteckst.

Gesichtersuche im Netz – Nebenbei vielleicht gegen EU-Recht verstoßen

Aber vielleicht fragt ihr euch jetzt, warum überhaupt so viele neue Daten erheben, wenn das Internet doch voll ist mit dem Zeug, was fast alle von sich ins Internet stellen? Das wurde sich auch im Gesetzgebungsverfahren gefragt und deshalb steht jetzt der „anlassbezogener biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ im aktuellen Entwurf.

Doch die Gesichtersuche im Netz, die unter dem „Klette-Paragrafen“ geregelt sein soll, wie ihn Innenminister Armin Schuster nennt, verstößt vermutlich gegen EU-Recht – und zwar gegen die KI-Verordnung. Diese besagt nämlich, dass aus den Bildern, die im Internet öffentlich zu finden sind, keine große Datenbank erstellt werden dürfen. Auch darf eine Behörde keine mit solchen Daten erstellten Datenbanken nutzen. Aber genau das soll die Sächsische Polizei zukünftig tun! Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum hier nicht auf Expert*innen wie Algorhythm Watch, die sogar ein Gutachten zu diesem Konflikt erstellt haben, gehört wird und dieser Gesetzeskonflikt provoziert wird.

Überwachungsgrundrauschen

Nicht zu unterschlagen sind auch die Punkte, die durch die letzten Überarbeitungen des Gesetzesentwurfes unverändert geblieben sind und deshalb weniger in der medialen Berichterstattung genannt werden: Staatstrojaner und Quellen-TKÜ, verdeckte Kennzeichenscans innerhalb der 30 km Grenze und Bodycameinsatz in Privatwohnungen und in Geschäften nach den Öffnungszeiten, sind z.B. unverändert im Gesetzesentwurf enthalten.

Wie geht es weiter?

Es wäre wünschenswert, dass sich alle Sächsischen Landtagsabgeordneten, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung auch nur ein bisschen abgewinnen können, sich gegen den aktuellen Entwurf der Gesetzesnovelle stellen würden. Einige tun das bereits, doch bei den meisten habe ich leider keine Hoffnung, dass sie erkennen, was für einen Schaden die aktuellen Pläne für das Polizeirecht an unserer Gesellschaft anrichten könnten.

Deshalb kann ich euch nur bitten, macht Druck gegen den Gesetzesentwurf. Informiert euch weiterhin, teilt die Informationen, protestiert und schreibt euren Landtagsabgeordneten. Und zwar nicht nur denen, die ihr selbst gewählt habt oder sympathisch findet, sondern auch denen, die euch ferner sind. 

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