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Polizeirechtsnovelle in Sachsen – Eine Einigung von CDU, SPD und BSW auf Kosten unserer Freiheit

Drei Hände, die ineinander greifen. Darüber ist zu lesen: Dreierbündnis des Grauens.
Dreierbündnis des Grauens, Piraten Sachsen, CC BY-SA

Wie netzpolitik.org berichtete (Link hier), haben sich CDU, SPD und BSW auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Polizeirechtsreform geeinigt. Damit hätte die Minderheitenregierung von CDU und SPD die notwendigen Stimmen für eine knappe Mehrheit im Sächsichen Landtag zusammen. Die wenigen Änderungen, die durch die Forderungen des BSW in den aktuellen Text eingeflossen sind, sind dabei gerade einmal kosmetischer Natur.

Einige konkrete Kritikpunkte am aktuellen Gesetzesvorschlag erörtert unsere Landesvorsitzende Stephanie Henkel in folgender Stellungnahme:

Die angekündigte Einigung von CDU, SPD und BSW bereitet mir große Sorge. Zwar scheint es auf den ersten Blick einige Verbesserungen zu geben, wie dass keine Klardaten für KI-Trainings benutzt werden sollen oder die für dieses Training notwendigen Daten „nur noch“ an Auftragsverarbeiter*innen übermittelt werden sollen, deren Firmensitz und Serverinfrastruktur innerhalb des EU-Raumes liegen. Aber diese vermeintlich großen Einigungen sind Detail-Anpassungen, die Selbstverständlichkeiten sein sollten.

Eine dieser „Errungenschaften“ ist beispielsweise, dass automatisierte Datenanalysen nicht an das Internet angebunden sein sollen. Natürlich nicht, weil das ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen würde! Auf solche Ideen, die Analysen in einer nicht abgeschlossenen Umgebung laufen zu lassen, würde ein vernünftiger Mensch gar nicht erst kommen. Das ist wie zu sagen: „Zur Verbesserung der Sicherheit in Polizeirevieren legen wir auch keine geladenen Schusswaffen in den Wartebereich.“ Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein!

Weiterhin soll der Einsatz von Bodycams in Wohnräumen nicht der Überwachung von Wohnungen dienen – bei solchen Aussagen weiß ich gar nicht, ob ich weinen oder lachen soll. Bodycams, soweit sie an Polizeibeamt*innen angebracht sind, sind per Definition auch gar nicht dazu geeignet, irgendetwas zu überwachen. Überwachung ist ein heimliches Beobachten durch am Geschehen unbeteiligte Dritte. Eine Beamtin bei einer Hausdurchsuchung ist wohl keinesfalls unbeteiligt. Die Floskel, dass die Bodycams nicht der Überwachung dienen sollen, ist lediglich ein Feigenblatt um davon abzulenken, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnräumen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

Aber vermutlich fehlt bei solchen Aussagen das grundlegende Verständnis für die Technik, die zukünftig angewendet werden soll. So herrscht auch noch die Illusion, es könnten große Datenbankenanalysen mittels sogenannter KI geben, die tatsächlich transparent wären. So lautet eine der neuen Forderungen: „Der Einsatz von Systemen, deren Entscheidungslogik nicht nachvollziehbar und überprüfbar offengelegt werden kann, ist unzulässig.“ Das derartige Programme transparent, nachvollziehbar und überprüfbar sein könnten, ist allerdings eine reine Wunschvorstellung. Für einfache Analysen mag das durchaus der Fall sein, aber für die hochkomplexen Programme, die zur Datenanalyse eingesetzt werden sollen, kann gar keine solche Nachvollziehbarkeit hergestellt werden. Es handelt sich quasi um Blackboxen, bei denen wir nicht wissen, was wirklich geschieht. Der Wunsch nach Transparenz würde eine zwingende Streichung großer Datenbankenanalysen bedeuten. Doch davon sind CDU, SPD und BSW weit entfernt.

Im Gegenteil werden weitere nicht erfüllbare Wünsche formuliert, wie dass die eingesetzten KI-Systeme diskriminierungsfrei sein sollen. Doch Ergebnisse, die nicht diskriminieren, können nicht einmal mit speziellen Datensätzen, die genau für solche Trainings erstellt wurden, garantiert werden. Natürlich gibt es Datensätze, beispielsweise aus der Forschung, die weit besser für das Training dieser Programme geeignet wären, als die aus den Polizeidatenbanken. Doch das ist auch nicht schwer, denn die Polizeidaten sind für das Training einer möglichst neutralen „KI“ gänzlich ungeeignet, da sie keinesfalls repräsentativ sein könnten und einen starken Bias hätten. Trotzdem wurden Polizeidatenbanken bisher nicht explizit als Quellen für das Training der KI-Systeme ausgeschlossen. Doch mit oder ohne Polizeidaten als Datengrundlage, sich eine diskriminierungsfreie KI zu wünschen ist in etwa so realistisch, wie sich eine fehlerfreie KI zu wünschen. Das ist schlichtweg nicht möglich, da es weder perfekte Datensätze noch eine perfekte Analyse gibt.

Nicht zu vergessen soll die sogenannte „30-km-Grenze“ wieder eingeführt werden. Das bedeutet, dass es wieder unter bestimmten Voraussetzungen automatisierte Kennzeichenerfassungen in vermeintlicher Grenznähe zum innereuropäischen Ausland geben soll. Diese Grenznähe bezeichnet einen Bereich bis zu 30 km von der polnischen und tschechischen Grenze in das Innland. Auch wenn das nach nicht viel klingt, handelt es sich um etwa 50 % von Sachsen! Diese Grenze wurde mit der letzten Polizeirechtsnovelle 2019 eingeführt und nach 3 Jahren einer Evaluation unterzogen. In der Vorstellung der Evaluationsergebnisse meinte damals Innenminister Armin Schuster (CDU) selbst, dass der technische und personelle Aufwand zu groß gewesen sei und sich kein fachlicher Erfolg im Praxisbetrieb eingestellt habe. Damit wurde die 30-km-Grenze zurecht Ende 2023 eingestellt und sie jetzt wieder aus der Waffenkammer der Überwachungsmaßnahmen zu holen, ist nicht nur vollkommen überzogen, sondern wird auch dieses Mal keine großen Ermittlungserfolge erzielen. Stattdessen werden massenweise Daten von Bürger*innen erhoben, die einfach unter Generalverdacht gestellt werden.

Unterm Strich ist das, worauf sich die drei Parteien geeinigt haben, ein Desaster. Ein paar Nebelkerzen für die Diskussion, dass doch auf die Kritik eingegangen würde, aber im Grunde gibt es keine grundlegenden Verbesserungen zum Gesetzesentwurf. Zudem wurden nach aktuellen Informationen die wirklich demokratiegefährdenden Änderungen, wie die Einführung der Quellen-TKÜ, Mustererkennung, Gesichtsscans oder Datenbankenanalysen mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten – was bekanntermaßen höchstwahrscheinlich sogar gegen höherrangiges europäisches Recht verstößt – nicht weiter diskutiert und stehen nach wie vor in der Vorlage.

Das bedeutet, der öffentliche Druck muss weiter steigen. Kontaktiert die Abgeordneten von CDU, SPD und BSW und macht ihnen klar, dass sie unsere Demokratie gerade für einen Überwachungsstaat wegwerfen. Die vermeintlich gefühlte Sicherheit, die die neuen Technologien bringen soll, ist keine Sicherheit, sondern ein gefährliches Werkzeug, was nicht nur gegen uns als Bevölkerung, sondern auch gegen die Politiker*innen, die jetzt den Gesetzesentwurf vorantreiben, eingesetzt werden kann. Wenn Daten einmal erhoben sind, können sie nicht einfach wieder gelöscht werden. Wenn einmal falsche Anschuldigungen von angeblicher KI halluziniert wurden, können diese nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Wenn durch Mustererkennung und fehlerhafte Analysen eine Person einmal als gefährlich gebrandmarkt wurde, kann die aktuelle Regierung nur einen Vermerk in einer Akte machen. Aber was die nächste Regierung, vor allem die nächste Sächsische Regierung, mit diesen Informationen anstellt, können wir alle nicht vorhersagen.

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